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Mitteilung an die Anteilinhaber des Teilfonds Crocodile Capital 1 Global Focus

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Der Crocodile Capital (der „Fonds“) ist ein von der Verwaltungsgesellschaft verwalteter fonds commun de placement, welcher den Bestimmungen des Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt.

Subfund ISIN

Crocodile Capital 1 Global Focus Fund A Fonds

LU0327738349

Die Verwaltungsgesellschaft weist die Anleger des Crocodile Capital 1 Global Focus, ein Teilfonds des Fonds (der „Teilfonds“), darauf hin, dass folgende Änderungen des Verkaufsprospekts des Fonds mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind:


Am 18. Dezember 2020 wurde seitens der CSSF das Rundschreiben 20/764 bezüglich der Anwendung der „ESMA Guidelines on performance fees in UCITS and certain types of AIFs“ (ESMA34-39-992) (die „ESMA Guidelines”) über bestimmte Vorgaben zu Hinweisen in vorvertraglichen Dokumenten zur Zahlung von erfolgsabhängigen Vergütung veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltungsgesellschaft im Einklang mit den Bestimmungen des Verwaltungsreglements des Fonds beschlossen, den Wortlaut zur erfolgsabhängigen Vergütung für den Teilfonds im Abschnitt "12. Kosten und Aufwendungen" des Verkaufsprospekts des Fonds im Lichte der ESMA Guidelines zum 1. Januar 2022 wie folgt zu aktualisieren:

Wortlaut bis 31. Dezember 2021 Wortlaut ab 1. Januar 2022

Performance-Fee

 

Die A-Class und I-Class des Teilfonds Crocodile Capital 1 Global Focus so wie die R-Class des Teilfonds Crocodile Capital 2 unterliegen einer erfolgsabhängigen Vergütung („Performance-Fee“), sofern die Wertentwicklung der Anteile 8% oder mehr pro Kalenderjahr (Abrechnungszeitraum) liegt. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt bis zu 15% der erwirtschafteten Performance. Bis zu einer Wertentwicklung von 8% pro Kalenderjahr fällt keine erfolgsbezogene Vergütung an; ab 8% Wertentwicklung fällt auf die gesamte Wertentwicklung im Abrechnungszeitraum die genannte Vergütung in Höhe von bis zu 15% an. Bei geringfügig über der festen Grenze liegender Wertentwicklung darf es aufgrund der Entnahme der erfolgsbezogenen Vergütung im Ergebnis nicht zu einer Unterschreitung der Wertentwicklung von 8% kommen. In diesem Fall wird die Performance Fee nur anteilsmäßig in der Höhe ausgezahlt, bis zu der eine Wertentwicklung von 8% nach Auszahlung der Performance Fee gewährleistet ist. Diese erfolgsabhängige Vergütung wird aus den Teilfondsvermögen bezahlt.

 

Bei einer negativen Wertentwicklung wird ein Verlust bis zum Ausgleich für die nächsten Berechnungsperioden vorgetragen. Somit findet das High-Water-Mark-Prinzip Anwendung.

 

Die Performance-Fee wird je Teilfonds zum Ende eines jeden Geschäftsjahres berechnet („der Berechnungstag“). Für eine etwa anfallende erfolgsbezogene Vergütung werden im Rhythmus der Nettoinventarwertberechnung Rückstellungen gebildet und ein Ergebnissaldo ermittelt. Basis für die Berechnung der Vergütung bildet der Nettoinventarwert des vergangenen Berechnungstages.

 

Ist die Anteilwertentwicklung in einem Jahr negativ, so wird der Unterschiedsbetrag zu Beginn des Geschäftsjahres als negativer prozentualer Vortrag fortgeschrieben. Es wird solange keine Performance- Fee ausgewiesen, bis der insgesamt aufgelaufene negative Vortrag aufgeholt ist. Liegt kein negativer Vortrag aus vergangenen Geschäftsjahren vor bzw. ist die Outperformance im jeweiligen Geschäftsjahr höher als der negative Vortrag, so wird die entsprechende Performance-Fee zum Ende des Geschäftsjahres dem Teilfonds und seinen entsprechenden Anteilklassen entnommen.

 

Erwirbt der Teilfonds Anteile anderer OGAW und/oder sonstiger OGA, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, so kann es zu einer Erhebung einer Verwaltungsvergütung auch auf der Ebene dieser Zielfonds kommen. Die im Zusammenhang mit diesem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen anfallenden Kosten mit Ausnahme von Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen bei Anteilen von Fonds gehen zu Lasten des Teilfonds. Diese Beschränkung ist ebenfalls in den Fällen anwendbar, in denen der Teilfonds Anteile (Aktien) einer Investmentgesellschaft erwirbt, mit der er im Sinne des vorhergehenden Satzes verbunden ist. Ausgenommen sind Kosten für Werbung und andere Kosten, welche direkt im Zusammenhang mit dem Anbieten bzw. dem Verkauf der Anteile anfallen. Bei den Zielfonds können den Anteilinhabern des Teilfonds mittelbar oder unmittelbar Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen und sonstige Aufwendungen belastet werden. Insofern kann eine Mehrfachbelastung mit Gebühren eintreten. Die genannten Kosten werden in den Jahresberichten aufgeführt.

Performance-Fee

 

Die A-Class und I-Class des Teilfonds Crocodile Capital 1 Global Focus so wie die R-Class des Teilfonds Crocodile Capital 2 unterliegen einer erfolgsabhängigen Vergütung („Performance-Fee“) zu Gunsten der P-Class, sofern die Wertentwicklung der Anteile der betreffenden Anteilsklasse innerhalb des jeweiligen Teilfonds, abzüglich aller Kosten, jedoch vor Abzug der Performance Fee, eine Grenze von 8% oder mehr (die „Mindestrendite oder „Hurdle Rate“) oberhalb der High Watermark (wie nachstehend definiert) pro Kalenderjahr (Abrechnungszeitraum) übersteigt. Falls die Wertentwicklung der Anteile der betreffenden Anteilsklasse innerhalb des jeweiligen Teilfonds die Hurdle Rate oberhalb der High Watermark übersteigt wird eine erfolgsbezogene Vergütung in Abhängigkeit von der erzielten Wertentwicklung erhoben:

 

i. Liegt die über die Hurdle Rate hinausgehende Wertentwicklung über der High Watermark zwischen der Hurdle Rate und 9,41%, so wird die gesamte über die Hurdle Rate hinausgehende Wertentwicklung der PClass zugerechnet. Für Überperformance über der High Watermark, die aber unter der Hurdle Rate liegt wird im Abrechnungszeitraum keine Performance Fee gezahlt;

 

ii. Liegt die über die Hurdle Rate hinausgehende Wertentwicklung über der High Watermark bei über 9,41%, so werden der P-Class 15% der über die High Watermark hinausgehenden Wertentwicklung zugerechnet.

 

Die Performance Fee wird aus den Teilfondsvermögen bezahlt. Die "High Watermark" ist der höchste Nettoinventarwert pro Anteil am Jahresende der betreffenden Anteilsklasse innerhalb des jeweiligen Teilfonds (nach Abzug einer möglichen Performance Fee). Die High Watermark ist somit immer der jeweils höchste Nettoinventarwert am Ende eines Abrechnungszeitraumes, der jemals erreicht wurde. Der Referenzzeitraum für die Wertentwicklung entspricht der Laufzeit des Teilfonds (der „Referenzzeitraum").

 

Die High Watermark gewährleistet, dass bei einer negativen Wertentwicklung ein Verlust bis zum Ausgleich für die nächsten Abrechnungszeiträume vorgetragen wird.

 

Die Performance-Fee wird an jedem Berechnungstag des Nettoinventarwerts je Teilfonds zum Ende eines jeden Abrechnungszeitraums berechnet und abgegrenzt (der „Berechnungstag“). Für eine etwa anfallende Performance Fee werden im Rhythmus der Nettoinventarwertberechnung Rückstellungen gebildet und ein Ergebnissaldo ermittelt. Basis für die Berechnung der Vergütung bildet der Nettoinventarwert des vergangenen Berechnungstages. Die Performance Fee, falls vorhanden, wird für den jeweiligen Teilfonds am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums festgeschrieben.

 

Im Falle einer Schließung/Verschmelzung des jeweiligen Teilfonds und/oder bei Rückgabe von Anteilen durch die Anleger ist die Performance Fee, wenn überhaupt, anteilig am Tag der Schließung/Verschmelzung und/oder der Rücknahme durch die Anleger in angemessenem Verhältnis zahlbar. Im Falle einer Verschmelzung des betreffenden Teilfonds mit einem neu gegründeten Teilfonds ohne Wertentwicklungshistorie und mit einer Anlagepolitik, die sich nicht wesentlich von der des betreffenden Teilfonds unterscheidet, ist der Referenzzeitraum für die Wertentwicklung des betreffenden Teilfonds vom neu gegründeten aufnehmenden Teilfonds zu übernehmen.

 

Erwirbt der Teilfonds Anteile anderer OGAW und/oder sonstiger OGA, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, so kann es zu einer Erhebung einer Verwaltungsvergütung auch auf der Ebene dieser Zielfonds kommen. Die im Zusammenhang mit diesem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen anfallenden Kosten mit Ausnahme von Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen bei Anteilen von Fonds gehen zu Lasten des Teilfonds. Diese Beschränkung ist ebenfalls in den Fällen anwendbar, in denen der Teilfonds Anteile (Aktien) einer Investmentgesellschaft erwirbt, mit der er im Sinne des vorhergehenden Satzes verbunden ist. Ausgenommen sind Kosten für Werbung und andere Kosten, welche direkt im Zusammenhang mit dem Anbieten bzw. dem Verkauf der Anteile anfallen. Bei den Zielfonds können den Anteilinhabern des Teilfonds mittelbar oder unmittelbar Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen und sonstige Aufwendungen belastet werden. Insofern kann eine Mehrfachbelastung mit Gebühren eintreten. Die genannten Kosten werden in den Jahresberichten aufgeführt.

Diese Anpassungen, die durch die regulatorische Vorgaben der ESMA Guidelines erforderlich wurden, haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Investitionen der Anleger in den Teilfonds.

Zugleich wurde mit diesen Anpassungen im Wortlaut der erfolgsabhängigen Vergütung des Teilfonds noch ein weiterer Parameter spezifiziert, der sich im Vergleich zum bisherigen Gebührenmechanismus jedoch wie folgt als vorteilhaft für die Anleger des Teilfonds darstellt:

Diese Änderungen sehen nach wie vor, dass keine erfolgsabhängige Vergütung erhoben wird, solange der Nettoinventarwert die High Watermark1, erhöht um eine Mindestrendite bzw. „Hurdle Rate, übersteigt. Die Hurdle Rate beträgt weiterhin 8% des Vermögens des Teilfonds pro Jahr, wobei die neuen Änderungen eine Aufteilung der Überschussrendite einmal über der Hurdle Rate, aber unter 9,41 % und andererseits über 9,41 % vorsehen. Sobald die Hurdle Rate iHv. 8% überschritten wird, wird die erfolgsabhängige Vergütung also in Abhängigkeit von der erzielten Performance wie folgt berechnet.

i) Bei einer Wertentwicklung zwischen 8 % und 9,41 % des Teilfondsvermögens wird die gesamte über 8 % hinausgehende Wertentwicklung der Anteilklasse „P-Class" des Teilfonds Crocodile Capital 1 Global Focus zugerechnet;

ii) Bei einer Wertentwicklung von mehr als 9,41% werden 15% der gesamten Überschussrendite der Anteilklasse „P-Class“ des Teilfonds Crocodile Capital 1 Global Focus zugerechnet.

Aufgrund dieser Aspekte, stellen sich diese Änderungen im Vergleich zum bisherigen Gebührenmechanismus als vorteilhaft für die Anleger des Teilfonds dar, da sichergestellt wird, dass stets eine Wertentwicklung von mindestens 8 % des Vermögens des Teilfonds erhalten bleibt wie das folgende Berechnungsbeispiel noch einmal darlegt:

Wertentwicklung über der High Watermark Gegenwärtiger Ansatz (15% der Überschussrendite über der High Watermark, wenn die Wertentwicklung mehr als 8% über der High Watermark liegt Neuer Ansatz
8,01%  Investors: 6,7985%
P- Class: 1,2015%
Investors: 8%
P- Class: 0.01%
9 % Investors: 7,65%
P- Class: 1,35%
Investors: 8%
P- Class: 1%
10 % Investors: 8,5%
P- Class: 1,5%
Investors: 8,5%
P- Class: 1,5%

 

Zusätzlich zu den oben genannten Anpassungen wurden geringe faktische bzw. redaktionelle Aktualisierungen am Verkaufsprospekt des Fonds vorgenommen, die jedoch keine Auswirkungen auf die Anleger des Teilfonds haben.

Der ab Januar 2022 geltende Verkaufsprospekt des Fonds, der die oben beschriebenen Änderungen widerspiegelt, ist für die Anteilinhaber unter www.vpfundsolutions.lu sowie kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzberater oder an die Verwaltungsgesellschaft.

Luxemburg, 04 April 2022

Die Verwaltungsgesellschaft

 

1 Die "High Watermark" ist der höchste Nettoinventarwert pro Anteil am Jahresende der betreffenden Anteilsklasse innerhalb des jeweiligen Teilfonds (nach Abzug einer möglichen Performance Fee). Die High Watermark ist somit immer der jeweils höchste Nettoinventarwert am Ende eines Abrechnungszeitraumes, der jemals erreicht wurde. Der Referenzzeitraum für die Wertentwicklung entspricht der Laufzeit des Teilfonds (der „Referenzzeitraum").

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