Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds Black Ferryman
Fund | ISIN |
---|---|
Anteilklasse A | LU0778048032 |
Anteilklasse AR | LU1807512386 |
Anteilklasse T | LU0607298758 |
Hiermit werden die Anteilinhaber des Luxemburger Investmentfonds (fonds commun de placement à compartiments multiples) Black Ferryman (nachfolgend „Fonds“ genannt) darüber informiert, dass der Fonds aus geschäftsstrategischen Gründen unter Zustimmung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde CSSF mit Wirkung zum 01. Januar 2025 (nachstehend das „Datum des Inkrafttretens“) die folgenden Änderungen erfährt.
I. Anpassungen im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospekts sowie im Verwaltungsreglement
Mit Datum des Inkrafttretens werden die Serviceprovider gemäß folgender Übersicht abgeändert:
Änderungen der Serviceprovider
Dienstleister |
Bis zum Datum des Inkrafttretens |
Ab dem Datum des Inkrafttretens |
Verwaltungsgesellschaft |
VP Fund Solutions (Luxembourg) SA 2 rue Edward Steichen L-2540 Luxembourg |
1741 Fund Management AG Austraße 59 FL – 9490 Vaduz Liechtenstein
handelnd durch ihre Zweigniederlassung 1741 Fund Management AG Zweigniederlassung Luxemburg 94B Waistrooss L-5440 Remerschen |
Portfoliomanager |
VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG, Auelestrasse 6 FL-9490 Vaduz |
Dr. Thilenius Management GmbH Luise-Benger Str. 15 D-70329 Stuttgart |
Anlageberater |
Gerhard Friedenberger Vermögensverwaltung und Family Office GmbH Beethovenweg 18 D-94469 Deggendorf |
entfällt |
Informationsstelle in Deutschland |
HSBC Trinkaus und Burkhart AG* Königsallee 21/23 D-40212 Düsseldorf |
Robert Baumann UG (haftungsbeschränkt), Lindenstr. 23 D-89160 Dornstadt-Tomerdingen |
Wirtschaftsprüfer |
PricewaterhouseCoopers Societé coopérative 2, rue Gerhard Mercator L-2182 Luxemburg |
Forvis Mazars, Société Anonyme, Cabinet de révision agréé 5, rue Guillaume J. Kroll L-1822 Luxemburg |
Vermittler |
Robert Baumann UG (haftungsbeschränkt), Lindenstr. 23 D-89160 Dornstadt-Tomerdingen (vertraglich gebundener Vermittler/Tied Agent) |
Robert Baumann UG (haftungsbeschränkt), Lindenstr. 23 D-89160 Dornstadt-Tomerdingen |
*Umfirmierung im Jahr 2023 zu HSBC Continental Europe S.A., Germany, Hansaallee 3, D-40549 Düsseldorf
Der Verkaufsprospekt, Artikel 2 des Verwaltungsreglements wurde entsprechend aktualisiert.
Die geplante Migration des Fonds wird aus strategischen und wirtschaftlichen Erwägungen durchgeführt. Einerseits bringt der Wechsel zu 1741 erhebliche Vorteile durch das etablierte Vertriebsnetz, insbesondere in Deutschland, mit sich. Der Fonds wird nach der Migration unmittelbar von diesem Netzwerk profitieren, was neue Wachstumschancen eröffnet und die weitere Expansion im deutschen Markt unterstützt. Das erwartete Volumenwachstum durch die verbesserten Vertriebsmöglichkeiten ermöglicht eine effizientere Verteilung der Fondskosten und optimiert damit die Kostenstruktur.
Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Wechsel der Verwaltungsgesellschaft sowie der oben genannten Dienstleister entstehen, werden nicht dem Fonds belastet.
Aktualisierung des Abschnitts „Risikohinweise“
Dieser Abschnitt wird im Zuge der Umsetzung der Anforderungen des CSSF-Rundschreibens 24/586 unter der Rubrik „Allgemeine Risiken“ um Informationen zum Recht auf Entschädigungszahlungen im Falle von Fehlern bei der Berechnung des Nettoinventarwerts, Verstößen gegen Anlagevorschriften oder sonstigen Fehlern auf der Ebene des Fonds, bei Anlegern, die über Finanzintermediäre zeichnen ergänzt.
II. Anpassungen im Fondsabschnitt
1. Aktualisierung der Anlagepolitik
Im Folgenden werden Elemente der Anlagepolitik präzisiert, welche in der Vergangenheit nicht zum Einsatz kamen und inskünftig nicht verwendet werden sollen:
Gegenstand |
Bis zum Datum des Inkrafttretens |
Ab dem Datum des Inkrafttretens |
Anlagepolitik |
[…] Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Verwaltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rahmen der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. […]
Insgesamt wird maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens in Fonds jeglicher Art investiert, so dass der Teilfonds grundsätzlich dachfondsfähig ist. […] |
[…] Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Verwaltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rahmen der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. […]
Anteile anderer OGAW oder OGA werden nur bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben Insgesamt wird maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens in Fonds jeglicher Art investiert, so dass der Teilfonds grundsätzlich dachfondsfähig ist. […] |
Es wird darauf hingewiesen, dass die entsprechende Anpassung auch in Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgt.
2. Anpassung der Kapitalbeteiligungsquote
Die Kapitalbeteiligungsquote des Teilfonds wird von fortlaufend mindestens 25% auf mindestens 51% des Nettoteilfondsvermögens erhöht. Der Teilfonds erfüllt die erhöhte Kapitalbeteiligungsquote bereits im laufenden Geschäftsjahr, so dass eine Restrukturierung des Portfolios nicht erforderlich ist.
Gegenstand |
Bis zum Datum des Inkrafttretens |
Ab dem Datum des Inkrafttretens |
Anlagepolitik |
[…] In besonderen Marktsituationen kann die Investition in Aktien auf 0% reduziert werden.
In jedem Fall wird der Teilfonds fortlaufend mindestens 25% seines Netto-Teilfondsvermögens unmittelbar in Kapitalbeteiligungen investieren. […]
|
[…] In besonderen Marktsituationen kann die Investition in Aktien auf 0% reduziert werden.
In jedem Fall wird der Teilfonds fortlaufend mindestens 25%51% seines Netto-Teilfondsvermögens unmittelbar in Kapitalbeteiligungen investieren. […] |
3. Änderungen der Gebühren
Im Zuge der Änderung der Serviceprovider werden die Gebühren gemäß der folgenden Darstellung geändert. Für die Anleger des Fonds entstehen durch diese Änderung keine höheren Kosten. Die Änderungen dienen der übersichtlicheren Darstellung der Gebühren im Fonds und der Förderung der Vermarktung des Fonds.
Gegenstand |
Bis zum Datum des Inkrafttretens |
Ab dem Datum des Inkrafttretens |
Verwaltungsvergütung (in % p.a. des Teilfondsvermögens) |
0,10% p.a., mind. EUR 15.000,- p.a. zzgl. 5.000,- EUR p.a. |
Bis zu 1,50% p.a. für die Anteilklassen A, AR und B, berechnet auf Basis des täglich ermittelten, durchschnittlichen Netto-Teilfondsvermögens. Aus der Verwaltungsgebühr zahlt die Verwaltungsgesellschaft die Vergütung des Portfoliomanagers, eines etwaigen Anlageberaters sowie der Vertriebs- und Marketingstelle. |
Servicevergütung (in % p.a. des Teilfondsvermögens) |
Nicht vorhanden |
Bis zu 0,35% p.a., mindestens jedoch 50.000,- EUR p.a.. Die Servicevergütung beinhaltet die Vergütung für die von der Verwaltungsgesellschaft erbrachten Dienstleistungen und durch deren Beauftragten erbrachten Dienstleistungen der Verwahrstelle, der Zentralverwaltung, der Register- und Transferstelle (Fixum p.a.), die Kosten für das Risikomanagement und die Kosten für die Erstellung der Halbjahres- und Jahresberichte.
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Portfoliomanagementgebühr (in % p.a. des Teilfondsvermögens) |
Anteilklassen T/A: bis zu 1,8% p.a. Anteilklasse AR bis zu 1,5% p.a. |
Die Gebühr des Portfoliomanagers wird aus der Verwaltungsvergütung bezahlt. |
Verwahrstellengebühr (in % des Teilfondsvermögens) |
bis zu 0,06% p.a. (Mindestens EUR 15.000,- p.a., zzgl. Fondskosten und externe Kosten) |
Die Vergütung der Verwahrstelle wird aus der Servicevergütung gezahlt. Eventuell anfallende Einbuchungsgebühren der Verwahrstelle werden dem Teilfondsvermögen belastet |
Zentralverwaltungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) |
bis zu 0,06% p.a. (Mindestens EUR 15.000,- p.a., zzgl. Fondskosten und externe Kosten). |
Die Zentralverwaltungsvergütung wird aus der Servicevergütung gezahlt. |
Register- und Transferstellengebühr |
Fixe Basisgebühr von EUR 3.000,- p.a. pro Anteilklasse |
Die fixe Vergütung der Register- und Transferstelle wird aus der Servicevergütung gezahlt. Etwaige Kosten für die Anteilscheingeschäft, Ausgabe und Rückgabe werden dem Teilfonds gesondert in Rechnung gestellt. |
III. Umbenennung von Teilfonds
Mit Datum des Inkrafttretens ändert sich der Name des Teilfonds BLACK FERRYMAN – WORLD BASIC FUND in BLACK FERRYMAN – STRONG BRANDS. Mit der Umbenennung möchte das künftig tätige Fondsmanagement für den Anleger das Produkt treffender darstellen. Die Namensänderung reflektiert die chancen- und wachstumsorientierte Anlagestrategie, die durch eine Aktienquote von mindestens 51% und die gezielte Auswahl von Unternehmen mit starker Markenpräsenz auf langfristigen Erfolg setzt. Im Zuge der Umbenennung erfolgt keine Änderung an der verfolgten Anlagepolitik bzw. -strategie.
IV. Verschmelzung von Anteilklassen
Die Anteilklasse Black Ferryman – World Basic Fund T (ISIN LU0607298758, nachstehend die „übertragene Anteilklasse“) soll in den Anteilklasse Black Ferryman – World Basic Fund A (ISIN LU0778048032, nachfolgend die „übernehmende Anteilklasse“) verschmelzen.
Die übertragende Anteilklasse soll am Übertragungsstichtag, dem 01. Januar 2025, auf die übernehmende Anteilklasse verschmolzen werden. Mit Durchführung der Verschmelzung erlischt die übertragende Anteilklasse ohne Abwicklung.
Der geplante effektive Verschmelzungstermin ist der 02. Januar 2025. Die Verschmelzung erfolgt auf Basis der letzten (Teil-)Fondspreisermittlung per 31. Dezember 2024 und tritt zum 02. Januar 2025 in Kraft.
Die Verschmelzung ist eine geschäftspolitische Entscheidung der neuen Verwaltungsgesellschaft. Durch die Zusammenführung der übertragenden und der übernehmende Anteilklasse, die gleiche Anlageziele, Anlagepolitik, Anlagestrategie und Restriktionen aufweisen, wird die Struktur und Positionierung der Anteilklassen optimiert. Die Verschmelzung reduziert Produktüberschneidungen in der Produktpalette und macht die übernehmende Anteilklasse attraktiver für eine breitere Palette von Investoren. Dies stärkt die Kapitalbasis, erhöht das Potential für nachhaltig höhere Renditen und fördert eine stabilere Performance.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) der übertragenden Anteilklasse zum Anteilpreis der übernehmenden Anteilklasse zum Zeitpunkt der Verschmelzung entspricht. Umlaufende Anteile der übertragenden Anteilklasse werden gelöscht und die Anteilinhaber der übertragenden Anteilklasse werden automatisch im Register als Anteilinhaber der übernehmenden Anteilklasse registriert.
Die wesentlichen Merkmale von übertragender und übernehmender Anteilklasse stimmen wie in nachfolgender Tabelle dargestellt weitestgehend überein.
* Die oben dargestellten Merkmale der Anteilklasse A stellen die aktualisierten Bedingungen dar, wie sie zum Stichtag 01. Januar 2025 für die Anteilklasse in Kraft treten. Die dargestellten Merkmale werden im Verkaufsprospekt mit Stand 01. Januar 2025 entsprechend ausgewiesen.
Insbesondere das Merkmal der Ertragsverwendung ändert sich von „thesaurierend“ zu „ausschüttend“.
Anteilinhaber werden aufgefordert, sich über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Verschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Die Kosten und Aufwendungen der geplanten Verschmelzung (d.h. Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Verschmelzung verbunden sind) werden weder der übertragenden Anteilklasse noch der übernehmenden Anteilklasse bzw. deren Anteilinhabern belastet, sondern von der neuen Verwaltungsgesellschaft getragen.
Anleger der übertragenden Anteilklasse, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 30. Dezember 2024 (16:00 Uhr MEZ) kostenlos zurückgeben.
Zur besseren operativen Umsetzung der Verschmelzung wird die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der übertragenden Anteilklasse vom 30. Dezember 2024 bis 02. Januar 2024 (16:00 Uhr MEZ) eingestellt. Order, die nach diesem Datum eingehen, werden von der Register- und Transferstelle zurückgewiesen.
Als Folge davon wird die Verschmelzung für alle Anteilinhaber verbindlich, die von dem oben genannten Recht der kostenfreien Rücknahme keinen Gebrauch gemacht haben.
Hinweise
Das neue Verkaufsprospekt inkl. des aktualisierten Verwaltungsreglements wurde an die Standarddokumente der neuen Verwaltungsgesellschaft angepasst.
Anteilinhaber, welche mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, ihre Anteile innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung ohne Rückgabekosten zurückzugeben.
Alle Änderungen werden aus dem Verkaufsprospekt und dem Verwaltungsreglement mit dem Datum des Inkrafttretens ersichtlich sein, welche am Sitz der neuen Verwaltungsgesellschaft sowie ihrer Zweigniederlassung kostenlos eingesehen werden kann.
Luxemburg, im November 2024
VP Fund Solutions (Luxembourg) SA
1741 Fund Management AG
Contact
2, rue Edward Steichen
L-2540 Luxembourg
(R.C.S. B42828)
1741 Fund Management AG
Austraße 59
FL – 9490 Vaduz
Liechtenstein
1741 Fund Management AG
Zweigniederlassung Luxemburg
94B Waistrooss
L-5440 Remerschen
(R.C.S. B258221)