Mitteilung an die Aktionäre des Fonds TB Family
Die Verwaltungsgesellschaft weist die Anteilsinhaber des Fonds im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des CSSF-Rundschreibens 24/856, welches am 01. Januar 2025 in Kraft tritt, auf Folgendes hin:
Die Verwaltungsgesellschaft trägt die Verantwortung, wirksame Maßnahmen zur Minimierung von Fehlern oder Verstößen innerhalb eines OGA zu treffen.
Sollte es trotz dieser Vorkehrungen zu Fehlern und Verstößen kommen, werden die Funktionsträger die anwendbaren Gesetze und Regeln (Rundschreiben 24/856) bei der Behandlung der Fehler und Verstöße beachten.
Davon erfasst sind sowohl Fehler bei der Berechnung des Nettoinventarwerts, Fehler auf Grund der Nichteinhaltung der Anlagevorschriften, Fehler bei der Anwendung eines swing pricings, Fehler bei der Belastung von Kosten und Gebühren, Fehler bei der Anwendung von Ausschlussfristen.
In Übereinstimmung mit dem CSSF-Rundschreiben 24/856 werden die Anleger darauf hingewiesen, dass Anleger, die Anteile über Finanzintermediäre zeichnen, bei Entschädigungszahlungen beeinträchtigt werden können, da die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, die Zahlung von Entschädigungen an den Anleger direkt sicherzustellen. Den Anlegern wird empfohlen sich an den jeweiligen Intermediär zu wenden, über den sie die Anteile gezeichnet haben, um Informationen zu erhalten über den Entschädigungsprozess im Falle eines Berechnungsfehlers, eines Verstoßes gegen die Anlagebeschränkungen oder einer anderen Art von Fehler, die unter das CSSF-Rundschreiben 24/856.
Die oben genannten Informationen werden in der nächsten aktualisierten Fassung des Verkaufsprospekts des Fonds offengelegt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzberater oder an die Verwaltungsgesellschaft.
Luxemburg, 13.12.2024
Die Verwaltungsgesellschaft
2, rue Edward Steichen
L-2540 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B 42828