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Mitteilung an die Anteilinhaber der Fonds FBG Funds

Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Lesedauer: 16 Min
Mitteilung an die Anteilinhaber der Fonds FBG Funds mit dem Teilfonds: FBG 4Elements

Anteilklasse IA ISIN: LU0298627968

WKN: A0MQLL

Anteilklasse I ISIN: LU0828350248 WKN: A1J355

Hiermit werden die Anleger des oben genannten Teilfonds darüber informiert, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2023 aus geschäftspolitischen Gründen ein Wechsel der Dienstleister stattfindet.

Dienstleister

 

Bis zum 30. Juni 2023

Ab dem 1. Juli 2023

Verwaltungs-gesellschaft

VP Fund Solutions (Luxembourg) SA 2, rue Edward Steichen

L-2540 Luxembourg

IPConcept (Luxemburg) S.A.

4, rue Thomas Edison

L-1445 Strassen

Verwahrstelle

VP Bank (Luxembourg) SA

2, rue Edward Steichen

L-2540 Luxemburg

DZ PRIVATBANK S.A.

4, rue Thomas Edison

L-1445 Strassen

Zentralverwaltungs-, Register- und Transferstelle

VP Fund Solutions (Luxembourg) SA 2, rue Edward Steichen

L-2540 Luxembourg

DZ PRIVATBANK S.A.

4, rue Thomas Edison

L-1445 Strassen

Zahlstelle

Großherzogtum Luxemburg

VP Bank (Luxembourg) SA

2, rue Edward Steichen

L-2540 Luxemburg

DZ PRIVATBANK S.A.

4, rue Thomas Edison

L-1445 Strassen

 

 

Im Rahmen des Wechsels der Dienstleister finden darüber hinaus folgende Änderungen statt:

 

  1. Änderung der Gebührenstruktur des Teilfonds

 

Art der Gebühr

Bis zum 30. Juni 2023

Ab dem 1. Juli 2023

Verwaltungsgebühr:

Für die Verwaltung des Teilfonds erhält die Verwaltungsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von maximal 0,15 % p.a., mindestens jedoch 18.000,- Euro p.a.

Für die Verwaltung des Teilfonds erhält die Verwaltungsgesellschaft aus dem Netto-Teilfondsvermögen eine variable klassenbezogene Verwaltungsvergütung von (bis zu) 0,11% p.a.. Diese Vergütung wird pro rata monatlich nachträglich am Monatsultimo auf Basis des jeweiligen durchschnittlichen Netto-Anteilklassenvermögens während eines Monats berechnet und ausgezahlt. Daneben erhält die Verwaltungsgesellschaft pro Anteilklasse eine Monatspauschale in Höhe von bis zu 300,- Euro, die am Monatsende ausgezahlt wird.

Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Zentralverwaltungsvergütung

Die Verwaltungsgesellschaft erhält zusätzlich für die Erfüllung ihrer Aufgaben als Zentralverwaltung eine Vergütung von bis zu 0,06 % p.a., berechnet auf Basis des täglich ermittelten, durchschnittlichen Netto-Teilfondsvermögens mindestens jedoch 10.000,- Euro. Zusätzlich wird eine jährliche Pauschalgebühr je Anteilklasse in Höhe von EUR 3.000,- ab der zweiten Anteilklasse erhoben. Diese vorgenannten Vergütungen werden monatlich nachträglich ausgezahlt und verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Die Zentralverwaltungsstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Netto-Teilfondsvermögen eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,06% p.a. des Netto-Teilfondsvermögens. Diese Vergütung wird pro rata monatlich nachträglich am Monatsultimo auf Basis des durchschnittlichen Netto-Teilfondsvermögens während eines Monats berechnet und ausgezahlt. Diese Zentralverwaltungsvergütung unterliegt für den Teilfonds einer Mindestgebühr in Höhe von 10.000,- Euro p.a. Die Zentralverwaltungsvergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

 

Fondsmanagementgebühr

 

Für das Management des Teilfonds erhält der Fondsmanager eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,75% p.a. für beide Anteilklassen, berechnet auf Basis des täglich ermittelten, durchschnittlichen Netto-Teilfondsvermögens. Diese vorgenannten Vergütungen werden monatlich nachträglich ausgezahlt und verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Der Fondsmanager erhält für die Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Netto-Teilfondsvermögen eine Variable klassenbezogene Fondsmanagementvergütung von (bis zu) 0,75% p.a.. Diese variable Vergütung wird pro rata monatlich nachträglich am Monatsultimo auf Basis des jeweiligen durchschnittlichen Netto-Anteilklassenvermögens während eines Monats berechnet und ausgezahlt.

Die Fondsmanagementvergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

 

Register- und Transferstellenvergütung

Die Verwaltungsgesellschaft, in ihrer Funktion als Register- und Transferstelle, erhält zusätzlich für die Erfüllung ihrer Aufgaben in dieser Funktion aus dem Netto- Teilfondsvermögen eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu EUR 3.500,- pro Teilfonds. Diese Vergütung wird am Ende eines jeden Kalenderjahres nachträglich berechnet und ausgezahlt. Sie versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Die Register- und Transferstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Netto-Teilfondsvermögen eine Vergütung in Höhe von bis zu 500,- Euro p.a. Die Register- und Transferstellenvergütung wird am Ende eines jeden Kalenderjahres nachträglich berechnet und ausgezahlt.

Die Register- und Transferstellenvergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Vertriebsstellenvergütung

 

Für die Abgeltung der mit der laufenden Betreuung der Anleger und Vermittler verbundenen Kosten ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds eine Betreuungsgebühr von bis zu 0,25% p.a..

Die Vertriebstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Netto-Teilfondsvermögen keine Vergütung

Betreuungs- / Vermittlungsvergütung

Für die Abgeltung der mit der laufenden Betreuung der Anleger und Vermittler verbundenen Kosten ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds eine Betreuungsgebühr von bis zu 0,25% p.a., berechnet auf Basis des täglich ermittelten, durchschnittlichen Netto-Teilfondsvermögens. Diese Vergütung wird monatlich nachträglich ausgezahlt und versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

 

Weitere Kosten

Für das Risikomanagement wird eine Vergütung in Höhe von 3.000,- Euro pro Jahr pro Teilfonds berechnet

Bei neuen Teilfonds wird eine einmalige Einrichtungsgebühr für das Risikomanagement in Höhe von EUR 1.500,- berechnet.

Daneben können dem Teilfondsvermögen die in Artikel 11 des Verwaltungsreglements aufgeführten Kosten belastet werden.

Daneben können dem Teilfondsvermögen die in Artikel 11 des Verwaltungsreglements aufgeführten Kosten belastet werden.

 

 

  1. Anpassung des Anlageziels / Anlagestrategie und der Anlagepolitik

Anlageziel bis zum 30. Juni 2023

Anlageziel ab dem 1. Juli 2023

 

Ziel der Anlagepolitik des FBG 4Elements („Teilfonds“ oder „Finanzprodukt“) ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung durch eine Anlage hauptsächlich in Aktien von ausgewählten Unternehmen weltweit zu erzielen.

Es werden vor allem Unternehmen aus den nachfolgenden 4 Bereichen (4Elemente) berücksichtigt deren Tätigkeiten zu dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen, oder die Technologien oder Produktionsmethoden entwickeln und vermarkten die helfen den Umgang mit und den Verbrauch von natürlichen Ressourcen nachhaltig zu reduzieren und effizient zu gestalten. Die einzelnen Bereiche können jeweils im Ermessen des Fondsmanagers über- oder untergewichtet werden.

 

1. Bereich „Feuer“

Investiert wird in Unternehmen, die Produkte, Technologien oder Produktionsmethoden entwickeln, vermarkten oder einsetzen, die auf Alternativen zu fossilen Energieträgern gerichtet sind. Dazu gehören unter anderem Windkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Bioenergie und Wasserkraft. Nuklearenergie wird als Alternative nicht berücksichtigt.

 

2. Bereich „Erde“

Investiert wird in Unternehmen, die Technologien oder Produktionsmethoden entwickeln, vermarkten oder einsetzen, die Materialien erzeugen, die Alternativen zu nicht erneuerbaren Rohstoffen darstellen, oder solche nicht erneuerbaren Rohstoffe wiedergewinnen. Dazu gehören unter anderem Recyclingtechnologien, einschließlich der Bodenentgiftung und -aufbereitung sowie Nanotechnologie.

 

3. Bereich „Wasser“

Investiert wird in Unternehmen, die Technologien, Produkte oder Dienstleistungen in den Bereichen Wasserreinigung und Wassermanagement entwickeln oder bereitstellen. Dazu gehören unter anderem Filtertechnologien, Wasserpumpen, Wasserleitungs- und Messsysteme.

 

4. Bereich „Luft“

Investiert wird in Unternehmen, die Technologien, Dienstleistungen oder Produktionsweisen entwickeln oder einsetzen, oder Investitionsströme für solche Technologien und Dienstleistungen ermöglichen, die Klimagase binden oder deren Freisetzung verhindern. Dazu gehören Technologien, Dienstleistungen und Produktionsweisen, die die Reduzierung von Treibhausgasen, die Bindung von Treibhausgasen bzw. die gänzliche Vermeidung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.

Der Teilfonds wird aktiv verwaltet. Die Zusammensetzung des Portfolios wird seitens des Fondsmanagers ausschließlich nach den in den Anlagezielen/der Anlagepolitik definierten Kriterien vorgenommen, regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Der Teilfonds wird nicht anhand eines Indexes als Bezugsgrundlage verwaltet.

Unter Beachtung der Strategie des Fondsmanagers finden für diesen Teilfonds Nachhaltigkeitsrisiken im Anlageentscheidungsprozess Berücksichtigung. Sofern der Teilfonds in Unternehmenstitel investiert, dürfen nur solche erworben werden, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden und nicht unter die generellen Ausschlusskriterien fallen.

Auf diesen Teilfonds finden Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 sowie Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 5 der Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) Anwendung.

Nähere Informationen im Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer und/oder sozialer Merkmale und ggf. nachhaltiger Investitionsziele des Fondsmanagers gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) für diesen Teilfonds finden sich im Anhang 1.B des Verkaufsprospekts.

Die Performance der jeweiligen Anteilklassen des Teilfonds kann auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen werden.

Grundsätzlich gilt, dass vergangene Performances keine Garantie für künftige Wertentwicklungen darstellen. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass die Anlageziele erreicht werden.

 

 

Anlagepolitik und Anlagestrategie bis zum 30. Juni 2023

Anlagepolitik ab dem 1. Juli 2023

Ziel der Anlagepolitik des FBG 4Elements („Teilfonds“) ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung durch eine Anlage hauptsächlich in Aktien von ausgewählten Unternehmen weltweit zu erzielen. Der Teilfonds investiert fortlaufend mindestens 51 % seines Wertes unmittelbar in Kapitalbeteiligungen.

 

Kapitalbeteiligungen sind:

1.            zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassene oder auf einem organisierten Markt notierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft,

 

2.            Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die keine Immobilien-Gesellschaft ist und die

a)            in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegt und nicht von ihr befreit ist, oder

b)            in einem Drittstaat ansässig ist und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15 Prozent unterliegt und nicht von ihr befreit ist,

 

3.            Investmentanteile an Aktienfonds in Höhe von 51 Prozent des Wertes des Investmentanteils oder

 

4.            Investmentanteile an Mischfonds in Höhe von 25 Prozent des Wertes des Investmentanteils.

Finanzderivate, die die Wertentwicklung von Kapitalbeteiligungen synthetisch mittels Finanzderivaten (z.B. Aktienfutures) abbilden, stellen keine Kapitalbeteiligungen dar.

Der Teilfonds bewirbt, gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates von 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, ökologische oder soziale Merkmale. Es werden vor allem Unternehmen aus den nachfolgenden 4 Bereichen (4Elemente) berücksichtigt deren Tätigkeiten zu dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen, oder die Technologien oder Produktionsmethoden entwickeln und vermarkten die helfen den Umgang mit und den Verbrauch von natürlichen Ressourcen nachhaltig zu reduzieren und effizient zu gestalten. Die einzelnen Bereiche können jeweils im Ermessen des Fondsmanagers über- oder untergewichtet werden.

 

1.            Bereich „Feuer“

Investiert wird in Unternehmen, die Produkte, Technologien oder Produktionsmethoden entwickeln, vermarkten oder einsetzen, die auf Alternativen zu fossilen Energieträgern gerichtet sind. Dazu gehören unter anderem Windkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Bioenergie und Wasserkraft. Nuklearenergie wird als Alternative nicht berücksichtigt.

 

2.            Bereich „Erde“

Investiert wird in Unternehmen, die Technologien oder Produktionsmethoden entwickeln, vermarkten oder einsetzen, die Materialien erzeugen, die Alternativen zu nicht erneuerbaren Rohstoffen darstellen, oder solche nicht erneuerbaren Rohstoffe wiedergewinnen. Dazu gehören unter anderem Recyclingtechnologien, einschließlich der Bodenentgiftung und - aufbereitung sowie Nanotechnologie.

 

3.            Bereich „Wasser“

Investiert wird in Unternehmen, die Technologien, Produkte oder Dienstleistungen in den Bereichen Wasserreinigung und Wassermanagement entwickeln oder bereitstellen. Dazu gehören unter anderem Filtertechnologien, Wasserpumpen, Wasserleitungs- und Messsysteme.

 

4.            Bereich „Luft“

Investiert wird in Unternehmen, die Technologien, Dienstleistungen oder Produktionsweisen entwickeln oder einsetzen, oder Investitionsströme für solche Technologien und Dienstleistungen ermöglichen, die Klimagase binden oder deren Freisetzung verhindern. Dazu gehören Technologien, Dienstleistungen und Produktionsweisen, die die Reduzierung von Treibhausgasen, die Bindung von Treibhausgasen bzw. die gänzliche Vermeidung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.

Die Anlagephilosophie des Teilfonds führt zum Ausschluss bestimmter Sektoren, falls diese als ungeeignet angesehen werden:

  • Umstrittene Geschäftspraktiken: keine Direktanlage in Unternehmen, die aufgrund umstrittener Geschäftspraktiken gegen die Prinzipien der United Nations Global Compact verstoßen. Der United Nations Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Sie umfasst 10 Prinzipien in den Kategorien „Menschenrechte“, „Arbeitsnormen“, „Umweltschutz“ und

„Korruptionsprävention“.

  • Geächtete Waffen: keine Direktanlage in Unternehmen, die an der Produktion von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen, Antipersonenminen und Streumunition beteiligt sind.
  • Rüstungsindustrie: keine Direktanlage in Unternehmen, die mehr als 10% ihres Umsatzes mit Rüstungsgütern, d.h. Gütern, die vorrangig oder ausschließlich einer militärischen Verwendung dienen, erzielen.
  • Tabakprodukte: keine Direktanlage in Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit Tabak oder Tabakprodukten erzielen.
  • Kohle: keine Direktanlage in Unternehmen, die mehr als 30% ihres Umsatzes mit Kohle oder Kohleprodukten erzielen.

Der Teilfonds berücksichtigt bei der Selektion der Emittenten und Wertpapieren systematisch Nachhaltigkeitschancen und -risiken auf Basis der Faktoren „Environment, Social und Governance“. Anhand dieser Kriterien kann Nachhaltigkeit transparent und messbar gemacht werden. Die Ergebnisse werden anhand von ESG-Ratings dargestellt. Die Einschätzung der Nachhaltigkeit erfolgt grundsätzlich regelbasiert aufgrund von MSCI ESG-Research-Daten. Im Rahmen des ESG-Research-Prozesses wird untersucht, inwieweit Unternehmen speziellen und vor allem materiellen Risiken ausgesetzt sind und was sie unternehmen, um diese Risiken zu bewältigen. Unternehmen, welche höheren Risiken ausgesetzt sind, müssen fortschrittliche Risikomanagementstrategien vorweisen können, um ein gutes Rating zu erlangen. Außerdem wird im Rahmen des Ratingprozesses analysiert, wie es dem jeweiligen Unternehmen gelingt, Chancen im Bereich Umwelt und Soziales als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Das ESG-Letter- Rating identifiziert die führenden und schwächsten Unternehmen je Branche.

Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 2/3 in Aktien (einschließlich aktienähnlicher Anlagen in Depositary Receipts wie ADR, GDR, Wandel-, Optionsanleihen, Aktien-, Aktienindex-, Aktienbasket-Zertifikate) investiert. Daneben kann das Teilfondsvermögen auch in Zertifikate, variabel- und/oder festverzinsliche Wertpapiere und andere Schuldverschreibungen und/oder Wertpapiere (einschließlich Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen) von Unternehmen, die oben genannten Kriterien genügen, angelegt werden.

Die Performance des Teilfonds wird in den entsprechenden „Wesentlichen Informationen für den Anleger“ angegeben.

Bei Zertifikaten handelt es sich um börsengelistete Zertifikate, die als Wertpapiere im Sinne von Artikel 4, Ziffer 1, Buchstabe b) des Verwaltungsreglements gelten.

Zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele ist auch der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) sowie der Einsatz von Techniken und Instrumenten sowohl zur effektiven Portfolioverwaltung als auch zur Absicherung vorgesehen.

Anteile an OGAW oder anderen OGA werden nur bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben.

Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des Verwaltungsreglements enthalten.

Grundsätzlich gilt, dass vergangene Performances keine Garantie für künftige Wertentwicklungen darstellen. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.

Besonderer Hinweis für den Erwerb von Anteilen im Sinne von Artikel 4, Ziffer 6, Buchstabe l) des Verwaltungsreglements:

Für Anteile dieser anderen OGAW und/oder OGA im Sinne von Artikel 4, Ziffer 6, Buchstabe

l) des Verwaltungsreglements wird weder ein Ausgabeaufschlag noch ein Rücknahmeabschlag und nur eine reduzierte Verwaltungsvergütung von maximal 0,25% p.a. erhoben.

Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen:

Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds und Festgelder zu investieren.

Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 2/3 in Aktien (einschließlich aktienähnlicher Anlagen in Depositary Receipts wie ADR, GDR, Wandel-, Optionsanleihen, Aktien-, Aktienindex-, Aktienbasket-Zertifikate) investiert.

Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Darüber hinaus können Fremdwährungen, einschließlich der Positionen auf Kontokorrentkonten zum effizienten Portfoliomanagement, zur Absicherung sowie zu spekulativen Zwecken eingesetzt werden.

Bei dem Teilfonds handelt es sich um einen Aktienfonds.

Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 20% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann das Netto-Teilfondsvermögen, wenn es aufgrund außergewöhnlich ungünstiger Marktbedingungen als angemessen eingeschätzt wird, innerhalb der gesetzlich zulässigen und steuerrechtlichen Anlagebeschränkungen gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und somit kann dadurch kurzfristig von dieser Anlagegrenze abgewichen werden. Daneben kann das Netto-Teilfondsvermögen, wenn es aufgrund außergewöhnlich ungünstiger Marktbedingungen als angemessen eingeschätzt wird, (kurzfristig) von den in den Anlagezielen (inkl. Verweisen) bzw. in der Anlagepolitik genannten Mindestgrenzen abweichen, sofern diese unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel insgesamt eingehalten werden.

Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Hinsichtlich der für den Teilfonds erwerbbaren Zielfonds erfolgt keine Beschränkung im Hinblick auf die zulässigen Arten der erwerbbaren Zielfonds.

Investitionen in Distressed Securities, CoCo-Bonds und forderungsbesicherte Wertpapiere können insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens getätigt werden. Durch den Einsatz dieser Finanzinstrumente können erhöhte Risiken entstehen, welche zusammen mit der Funktionsweise und anderen Risiken im Kapitel „Risikohinweise“ des Verkaufsprospekts näher dargestellt werden.

Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Durch diese kann das Gewinn- und Verlustprofil des zugrundeliegenden Underlyings synthetisch nachgebildet werden, ohne im jeweiligen Underlying investiert zu sein. Die steuerrechtlichen Anlagebeschränkungen gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements werden dabei berücksichtigt. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen.

Die Verwaltungsgesellschaft wird für den Teilfonds keine Total Return Swaps bzw. andere Derivategeschäfte mit denselben Charakteristika abschließen.

Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind zusammen mit der Investition in Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle sowie Indizes hierauf, sofern diese keine Finanzindizes im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinie 2014/937 sind, auf insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt.

 

Die Anlagepolitik wird dahingehend konkretisiert, dass Investitionen in Distressed Securities CoCo-Bonds und forderungsbesicherte Wertpapiere bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 10% des Fondsvermögens getätigt werden können. Hieraus können erhöhte Risiken entstehen:

 

Distressed Securities: Es besteht u.a. das Risiko eines vollständigen Ausfalls, so dass der Teilfonds seine gesamte Anlage in die betreffenden Wertpapiere verlieren kann.

CoCo-Bonds: Es können u.a. Schwellenwertrisiken, Kupon-Kündigungsrisiko, Kapitalstruktur-Inversionsrisiko, Prolongationsrisiko, Rendite-/Bewertungsrisiken sowie weitere unbekannte Risiken auftreten.

Forderungsbesicherte Wertpapiere: Es können u.a. Adressenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Reinvestitionsrisiken, Kreditausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken, Ausfallrisken, Korrelationsrisiken und Komplexitätsrisiken auftreten.

Des Weiteren handelt es bei der Anpassung der Anlagepolitik/Anlagestrategie im Wesentlichen lediglich um Anpassungen an die Standards der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft sowie Konkretisierungen. In der Praxis wird es daher keine Veränderungen in Bezug auf das Investmentmanagement geben.

 

  1. Risikomanagementverfahren des Teilfonds

Risikomanagement-Verfahren bis zum 30. Juni 2023

Risikomanagement-Verfahren ab dem 1. Juli 2023

Berechnung des Gesamtrisikos:

Im Rahmen des Risikomanagementverfahrens wird das Gesamtrisiko des Fonds durch ein absolutes Value-at-Risk- Modell gemessen und kontrolliert. Die konkrete Berechnung des Value-at-Risk des Fonds erfolgt auf Basis eines einseitigen Konfidenzintervalls (Wahrscheinlichkeit) von 99 % sowie einer Haltedauer von 20 Werktagen (1 Monat).

Die Höhe des maximalen Value-at-Risk beträgt lt. Gesetz 20 % des Teilfondsvolumens. Für den Teilfonds gilt eine max. Obergrenze für den absoluten Value-at-Risk i.H.v. 20 % des Fondsvolumens.

Commitment Approach

Zur Überwachung und Messung des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos wird der Commitment Approach verwendet.

 

  1. Anteilwertberechnung

Anteilwertberechnungbis zum 30. Juni 2023

Anteilwertberechnung ab dem 1. Juli 2023

Der Anteilwert wird durch die Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Aufsicht der Verwahrstelle für jeden im Anhang des jeweiligen Teilfonds genannten Bewertungstag („Bewertungstag“), insofern die Banken in Luxemburg an diesen Tagen für den täglichen Geschäftsverkehr geöffnet sind, jedoch mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers, („Bankarbeitstag“) ermittelt. Dabei erfolgt die Berechnung des Anteilwerts für einen jeden Bewertungstag am jeweils darauf folgenden Bankarbeitstag („Berechnungstag“).

 

Der Anteilwert wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Aufsicht der Verwahrstelle an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres („Bewertungstag“) berechnet. Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem jeweiligen Teilfonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds an jedem Bewertungstag ermittelt („Netto-Teilfondsvermögen“).

 

Aufgrund dieser Änderung wird am 3. Juli 2023 keine Fondspreisberechnung der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten erfolgen, da für die Bewertung des Anteilwertes per 30. Juni 2023 und 3. Juli 2023 eine identische Bewertung des Portfolios erfolgen würde.

  1. Ausgabe von Anteilen

Die Cut-off-Zeit wird von bisher 16:00 Uhr auf 14:00 Uhr geändert.

Vollständige Zeichnungsanträge für Namensanteile oder Kaufaufträge von Inhaberanteilen, welche bis spätestens 14:00 Uhr an einem Bewertungstag bei der maßgeblichen Stelle eingegangen sind, werden zum Ausgabepreis des darauffolgenden Bewertungstages abgerechnet, sofern der Gegenwert der gezeichneten Anteile zur Verfügung steht. Die Verwaltungsgesellschaft stellt auf jeden Fall sicher, dass die Ausgabe von Anteilen auf der Grundlage eines dem Anleger vorher unbekannten Anteilwertes abgerechnet wird. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Anleger Late Trading betreibt, kann die Verwaltungsgesellschaft die Annahme des Zeichnungsantrages/Kaufauftrages so lange verweigern, bis der Antragsteller jegliche Zweifel in Bezug auf seinen Zeichnungsantrag/Kaufauftrag ausgeräumt hat. Vollständige Zeichnungsanträge für Namensanteile oder Kaufaufträge von Inhaberanteilen, welche nach 14:00 Uhr an einem Bewertungstag bei der maßgeblichen Stelle eingegangen sind, werden zum Ausgabepreis des übernächsten Bewertungstages abgerechnet.

Vollständige Rücknahme-/Verkaufsaufträge bzw. vollständige Umtauschanträge, welche bis spätestens 14:00 Uhr an einem Bewertungstag eingegangen sind, werden zum Anteilwert des darauffolgenden Bewertungstages, abzüglich eines etwaigen Rücknahmeabschlages bzw. unter Berücksichtigung der Umtauschprovision, abgerechnet. Die Verwaltungsgesellschaft stellt auf jeden Fall sicher, dass die Rücknahme bzw. der Umtausch von Anteilen auf der Grundlage eines dem Anleger vorher unbekannten Anteilwertes abgerechnet wird. Vollständige Rücknahme-/Verkaufsaufträge bzw. vollständige Umtauschanträge, welche nach 14:00 Uhr an einem Bewertungstag eingegangen sind, werden zum Anteilwert des übernächsten Bewertungstages, abzüglich eines etwaigen Rücknahmeabschlages bzw. unter Berücksichtigung der Umtauschprovision, abgerechnet.

 

Stückelung: Die Anteile werden bisher bis auf 4 Dezimalstellen und zukünftig bis auf 3 Dezimalstellen ausgegeben.

 

  1. Kosten der Migration

Etwaige im Zusammenhang mit dem Übertrag der Dienstleistungen anfallende Kosten werden, sofern gesetzlich zulässig, von dem Fonds getragen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass weder die abgebenden Stellen noch die aufnehmenden Stellen Kosten für die Migration dem Fonds in Rechnung stellen werden, sodass ausschließlich Kosten für Dienstleistungen Dritter (z.B. Publikationen; Wirtschaftsprüfer) entstehen.

 

Anteilinhaber des Teilfonds, die nicht mit den vorgenannten Änderungen einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 22. Juni 2023, 16:00 Uhr, kostenlos bei der bisherigen Verwaltungsgesellschaft VP Fund Solutions (Luxembourg) SA sowie bei der Register und Transferstelle VP Fund Solutions (Luxembourg) SA zurückgeben.

 

Im Zuge des Dienstleisterwechsels des Fonds ist die Ausgabe, der Umtausch sowie die Rückgabe von Anteilen während des Zeitraums vom 22. Juni 2023 ab 16:00 Uhr bis einschließlich zum 30.06.2023 für den Teilfonds nicht möglich.

 

Der neue Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement und das Basisinformationsblatt sind ab dem 01. Juli 2023 am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, den Zahlstellen und der Vertriebsstelle sowie auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft, www.ipconcept.com kostenlos erhältlich.

 

Luxembourg, 22. Mai 2023

 

VP Fund Solutions (Luxembourg) S.A.

 

 

Zusätzliche Informationen für Anleger/innen in Österreich

Die "Vertragsbedingungen", der Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt und die Jahres- und Halbjahresberichte des Fonds sind in Österreich kostenlos bei ERSTE Bank der österreichischen Sparkassen AG erhältlich. Zusätzlich werden die oben genannten Dokumente auf der folgenden Webseite zur Verfügung gestellt www.vpfundsolutions.com.

 

Zusätzliche Informationen für Anleger/innen in Deutschland

Die "Vertragsbedingungen", der Verkaufsprospekt, die Basisinformationsblatt und die Jahres- und Halbjahresberichte des Fonds sind in der Bundesrepublik Deutschland kostenlos bei HSBC erhältlich. Zusätzlich werden die oben genannten Dokumente auf der folgenden Webseite zur Verfügung gestellt www.vpfundsolutions.com.

 

Zusätzliche Informationen für Anleger/innen in der Schweiz

Der Prospekt, das Basisinformationsblatt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos beim Vertreter (LLB Swiss Investment AG) sowie bei der Zahlstelle (Frankfurter Bankgesellschaft AG) in der Schweiz bezogen werden.

IPConcept (Luxemburg) S.A.
(société anonyme)
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxembourg
R.C.S. Luxembourg B-82183

VP Fund Solutions (Luxembourg) SA.
2, rue Edward Steichen
L-2540 Luxembourg
R.C.S. Luxembourg B42828
 +423 235 66 55
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