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Mitteilung an die Anteilhaber des Fonds OPAL Fonds mit dem Teilfonds OPAL Fonds – OPAL II

Lesedauer: 3 Min
Die Anteilinhaber des Fonds und des Teilfonds werden hiermit über die folgenden Änderungen des Verkaufsprospekts und Verwaltungsreglements des Fonds informiert, welche zum 1. Februar 2024, 00.00 Uhr MEZ in Kraft treten und die folgenden Punkte betreffen:

Anteilsklassen ISIN WKN
Anteilsklasse L

LU0237783195

A0H1RX
Anteilsklasse R EUR LU2234579592 A2QFM5
  1. Die Funktionen der Verwaltungsgesellschaft und Register- und Transferstelle des Fonds werden von der Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. als Abgebende Verwaltungsgesellschaft zukünftig auf die VP Fund Solutions (Luxembourg) S.A als Aufnehmende Verwaltungsgesellschaft übertragen.
     
  2. Die Funktion der Verwahrstelle und Zahlstelle des Fonds gehen von der Hauck & Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Niederlassung Luxemburg als abgebende Verwahrstelle auf die VP Bank (Luxembourg) S.A als aufnehmende Verwahrstelle über.
     
  3. Aufgrund der Migration des Fonds auf die neuen Dienstleister werden Rücknahme- und Zeichnungsanträge von 25.01.2024, 12:01 Uhr bis einschließlich 01.02.2024 ausgesetzt.
     
  4. Der Fonds wird zukünftig den Namen „AAM Fund“ statt bisher „OPAL FONDS“ haben. Der Teilfonds wird somit „AAM Fund – OPAL II“ heißen.
     
  5. Der Teilfonds wird keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Sine der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung („SFTR“) nutzen.
     
  6. Dem Fonds und dem Teilfonds können zukünftig folgende Kosten auferlegt werden:
  • „interne und externe Aufwendungen für die Erstellung, Beschaffung und Validierung von nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen (beispielsweise die Erstellung von ESG bezogenen vorvertraglichen und periodischen Offenlegungen, Beschaffung von Distributions-Dokumenten wie das "European ESG Template" Beschaffung von Nachhaltigkeitsratings oder -analysen wie beispielsweise ESG Research, Beschaffung von Indikatoren wie beispielsweise die wichtigsten nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, Beschaffung und Validierung von Taxonomie bezogenen Kalkulationen etc.)“
  1. Beim Teilfonds werden bestimmte Kosten zukünftig wie nachfolgend dargestellt, leicht modifiziert:

Bisher Zukünftig

Verwaltungsvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens):

  • Anteilklasse L: bis zu 0.25 % p.a.
  • Anteilklasse R EUR: bis zu 0.25 % p.a.

Die Verwaltungsvergütung wird täglich auf das Netto-Teilfondsvermögen der jeweiligen Anteilklasse des vorangegangenen Bewertungstages berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt. Die Verwaltungsvergütung beträgt jedoch mindestens 1.500,- Euro pro Monat je Anteilklasse. Die Verwaltungsvergütung versteht sich zuzüglich einer eventuell anfallenden Mehrwertsteuer.

Verwaltungsvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens):

  • Anteilklasse L: bis zu 0.25 % p.a.
  • Anteilklasse R EUR: bis zu 0.25 % p.a.

Die Verwaltungsvergütung wird täglich auf das Netto-Teilfondsvermögen der jeweiligen Anteilsklasse des vorangegangenen Bewertungstages berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt. Die Verwaltungsvergütung beträgt jedoch mindestens 24.000,00 EUR p.a. für alle oben bezeichneten Anteilklassen. Die Verwaltungsvergütung versteht sich zuzüglich einer eventuell anfallenden Mehrwertsteuer.

Verwahrstellenvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens):

  • Anteilklasse L: bis zu 0.10 % p.a.
  • Anteilklasse R EUR: bis zu 0.10 % p.a.

Verwahrstellenvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens):

  • Anteilklasse L: bis zu 0.10 % p.a.
  • Anteilklasse R EUR: bis zu 0.10 % p.a.

Die Verwahrstellenvergütung wird täglich auf das Netto-Teilfondsvermögen der jeweiligen Anteilsklasse des vorangegangenen Bewertungstages berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt. Die Verwahrstellenvergütung beträgt jedoch mindestens 750,- Euro pro Monat je Anteilklasse.

Die Verwahrstellenvergütung wird täglich auf das Netto-Teilfondsvermögen der jeweiligen Anteilklasse des vorangegangenen Bewertungstages berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt. Die Verwahrstellenvergütung beträgt jedoch mindestens 10.000,00 EUR p.a. für alle oben bezeichneten Anteilsklassen. Die Verwahrstellenvergütung versteht sich zuzüglich einer eventuell anfallenden Mehrwertsteuer.

Die Kosten der Migration werden vom Initiator des Fonds getragen.

Anteilinhaber, welche mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, ihre Anteile bis zum 24.01.2024 ohne Rückgabekosten zurückzugeben.

Alle Änderungen werden aus dem Verkaufsprospekt und dem Verwaltungsreglement mit Datum 1. Februar 2024 ersichtlich sein, welche am Sitz der Verwaltungsgesellschaft kostenlos eingesehen werden können.

 

 

Luxemburg, am 21. Dezember 2023

 

Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A.

und

VP Fund Solutions (Luxembourg) S.A.

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