Mitteilung an die Anteilsinhaber - Alegra ABS Two (Euro) Fund (News available in German language only)
Die bisherigen Fondsdokumente wurde auf die neuen Musterdokumente der Verwaltungsgesellschaft gemäss Art. 159 Abs. 3 AIFMG, welche von der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 9. Juni 2017 genehmigt wurden, angepasst.
Neben der Umwandlung kam es zu folgenden Änderungen:
Prospekt inkl. konstituierende Dokumente
Umstellung von einem Einzelfonds in einen Umbrella mit einem Teilfonds unter folgendem Namen:
- Name Umbrella: Alegra ABS Two (Euro) Fund
- Name Teilfonds: Alegra ABS Two (Euro) Portfolio
Prospekt inkl. konstituierende Dokumente - Anhang I
1.1. Anlageziel, -politik und -strategie
Leichte redaktionelle Anpassungen, jedoch materiell keine Änderung
1.2 Anlagebeschränkungen
Die Anlagebeschränkungen wurden umformuliert, jedoch ergeben sich inhaltlich keine Änderungen.
a) Mindestens 51 % des Nettovermögens werden in Asset-Backed Securities, die aus Neuemissionen stammen oder am Sekundärmarkt erworben werden und als Wertpapiere qualifizieren, investiert.
b) Höchstens 20 % des Nettovermögens dürfen in eine einzelne Anlage investiert werden. Die fünf grössten Anlagen dürfen höchstens 60 % des Nettovermögens ausmachen. Flüssige Mittel sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
c) Der Teilfonds darf bis zu 100 % seines Nettovermögens in flüssigen Mittel halten. Soweit die Anlage bei einem anderen Kreditinstitut als der Verwahrstelle erfolgt, darf diese 30 % des Nettovermögens (pro Kreditinstitut)/Gegenpartei) nicht überschreiten. Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und/oder Geschäftsstellen eines Kreditinstituts gelten dabei nicht als separate Gegenparteien.
d) Der Teilfonds darf höchstens 20 % seines Nettovermögens in Anteile anderer Fonds investieren.
e) Der Erwerb von Anteilen anderer Fonds, die von demselben AIFM oder einer mit ihm verbundenen Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden, ist nicht zulässig.
f) Nicht zugelassen sind Direktanlagen in Immobilien, Waren und Warenkontrakte (physisch) sowie Fonds, welche in diese Anlagen investieren.
g) Nicht zugelassen sind Edelmetalle und Edelmetallzertifikate.
h) Nicht zugelassen sind Anlagen in Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, sowie sämtliche Anlagen, die nicht direkt vom Teilfonds, sondern über zwischengeschaltete Gesellschaften (z.B. Holding- und Investmentgesellschaften) gehalten werden.
1.7 Zulässige Techniken und Instrumente
Erhöhung der Risikolimite von 200 % auf 300 %
1.8 Stammdaten des Teilfonds
Senkung der Gebühr für die Einforderung von Retrozessionen auf die Höhe der eingeforderten Beträge von 30% auf 0%
1.9.1 Stammdaten Anteilsklasse
Kleinste Stückelung bisher ganze Anteile, neu auf drei Dezimalen
Handelsoption Zeichnungen und Rückgaben neu Anteile oder Betrag
Umformulierung Valuta Zeichnungen und Rücknahmen:
Bisher: 10. Bankarbeitstag im Monat, Neu: 10 Bankarbeitstage nach dem Handelstag
1.9.3
Erhöhung der Pauschalen Entschädigung von 2 % auf 2.025 %
Aufnahme der Pauschalen Entschädigung „zuzüglich bis zu CHF 30‘000.- p.a."
Die aktuelle Fassung der Fondsdokumente sowie die letzten Geschäfts- und Halbjahresberichte, sofern deren Publikation bereits erfolgte, können bei der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle kostenlos bezogen sowie auf der Website der Verwaltungsgesellschaft (www.vpfundsolutions.li) oder des Liechtensteinischen Anlagefondsverbandes (www.lafv.li) abgerufen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu diesem Fonds. Die neuen Fassungen der Fondsdokumente können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos bezogen werden.
Anteilsinhaber, die mit den genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile zurückgeben.
Die Fondsdokumente treten per 01.01.2018 in Kraft.
VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG
Aeulestrasse 6
LI-9490 Vaduz