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Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds Do (“Fonds”) mit Teilfonds

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Teilfonds Anteilsklassen ISIN WKN
Do - Absolute Return A LU0327739230 A0M57R
  B LU0535590268 A1C348
Do - Stiftungsfonds - LU0785378091 A1JYT8
Do - RM Special Situations Total Return I LU0566786892 A1CT88
  R LU1717151218 A2H7AZ
Do - Global Bonds A LU1980857400 A2PG07
  X LU1980857749 A2PG08

Die Anteilinhaber des Fonds und der Teilfonds werden hiermit über die folgenden Änderungen des Verkaufsprospekts, Verwaltungsreglements und Sonderreglements des Fonds informiert, welche zum 1. Juli 2024 in Kraft treten und die folgenden Punkte betreffen:

  1. Teilfonds Do – RM Special Situations Total Return

Für die Anteilklasse I des Teilfonds Do – RM Special Situations Total Return wird es zukünftig keinen Mindestzeichnungsbetrag mehr geben. Außerdem wird keine Verkaufsprovision mehr erhoben. Zudem wird die Möglichkeit, einen Sparplan mit einer Investition in die Anteilklasse I des Teilfonds Do – RM Special Situations Total Return zu verbinden, eingeführt.

  1. Teilfonds Do – RM Special Situations Total Return - Verschmelzung

Die Anteilklasse R des Teilfonds Do – RM Special Situations Total Return wird in die Anteilklasse I des Teilfonds Do – RM Special Situation Total Return verschmolzen.

a) Inkrafttreten

Das Inkrafttreten der Verschmelzung wurde durch Beschluss der Verwaltungsgesellschaft auf den 1. Juli 2024, 00.00 Uhr MEZ festgelegt. Zu diesem Datum erhalten die Anteilinhaber der übergehenden Anteilklasse eine entsprechende Anzahl von Anteilen der aufnehmenden Anteilklasse, wenn diese ihre Anteile an der übergehenden Anteilklasse nicht vorher zurückgeben.

Bis einschließlich Dienstag, den 25. Juni 2024, 16.00 Uhr MEZ haben die Anteilinhaber der Anteilklasse R des Teilfonds Do – RM Special Situations Total Return, welche mit einem Wechsel in die Anteilklasse I des Teilfonds Do – RM Special Situations Total Return nicht einverstanden sind, das Recht, ihre Anteile ohne Rückgabekosten zurückzugeben.

Sollte keine Rückgabe seitens der Anteilinhaber erfolgen, werden die Anteile an der Anteilklasse R des Teilfonds Do – RM Special Situations Total Return in Anteile der Anteilklasse I des Teilfonds Do – RM Special Situations Total Return umgetauscht.

b) Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung

Die Verschmelzung geht auf die wirtschaftliche unrentable Situation und das geringe Volumen der übergehenden Anteilklasse R zurück, welche aus Effizienzgründen in die aufnehmende Anteilklasse verschmolzen werden soll. Die Verschmelzung liegt im Interesse der Anleger und dient einer Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses.

c) Zusammenfassung und erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anteilinhaber der übergehenden als auch der aufnehmenden Anteilklasse

Die Ausgabe von Anteilen der übergehenden Anteilklasse wird zum Mittwoch, den 26. Juni 2024 um 24.00 Uhr (einschließlich) MEZ eingestellt. Demzufolge können Zeichnungsanträge betreffend dieser Anteilklasse R des Teilfonds bis einschließlich Dienstag, den 25.06.2024, um 16:00 Uhr MEZ, eingereicht werden. Die Rücknahme und der Umtausch von Anteilen der übergehenden Anteilklasse werden zum Dienstag, den 25.06.2024 ab 16:00 Uhr MEZ eingestellt, d.h. Rücknahme- bzw. Umtauschanträge können bis einschließlich Dienstag, den 25.06.2024, um 16:00 Uhr MEZ, kostenfrei eingereicht werden.

Die Anteilinhaber der übergehenden Anteilklasse R erhalten zum Zeitpunkt der Verschmelzung automatisch eine entsprechende Anzahl von Anteilen der aufnehmenden Anteilklasse I am Tag des Inkrafttretens der Verschmelzung. Somit werden die bisher gehaltenen Anteile an der Anteilklasse R durch eine entsprechende Anzahl von Anteilen an der aufnehmenden Anteilklasse ersetzt. Die Anzahl der jeweilig auszugebenen Anteile der aufnehmenden Anteilklasse bestimmt sich auf der Basis des Nettoinventarwertes der aufnehmenden Anteilklasse und des Nettoinventarwertes der übergehenden Anteilklasse vom Freitag, den 28.06.2024, welcher am Montag, den 01.07.2024 berechnet wird.

Die Anteilinhaber werden nach der Verschmelzung Anteile an der aufnehmenden Anteilklasse halten, welche die gleichen Merkmale wie die übergehende Anteilklasse hat, da die übergehende und aufnehmende Anteilklasse dem gleichen Teilfonds angehören. Die Anlagepolitik wird sich nicht ändern, auch die Gebühren der Dienstleister ändern sich nicht, wie nachfolgend dargestellt.

Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft bestätigt daher, dass die Verschmelzung keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Anteilinhaber der aufnehmenden Anteilklasse hat, da die aufnehmende Anteilklasse die gleichen Merkmale wie die übergehende Anteilklasse hat.

Die Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung oder der Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden vom Fonds getragen.

d) Kriterien für die Bewertung des Vermögens und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses

Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übergehenden Anteilklasse werden auf Grundlage des Nettoinventarwerts der übergehenden Anteilklasse berechnet. Der für die Verschmelzung relevante Nettoinventarwert ist der Nettoinventarwert der übergehenden Anteilklasse sowie der aufnehmenden Anteilklasse vom Freitag, den 28.06.2024, welcher vom zugelassenen Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers, Société cooperative, des Fonds überprüft wird.

e) Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses

Das jeweilige Umtauschverhältnis zwischen der übergehenden Anteilklasse und der aufnehmenden Anteilklasse bestimmt sich durch:

Der Anteilinhaber erhält die Anzahl von Anteilen an der übernehmenden Anteilklasse, die dem Wert seiner Anteile an der übertragenden Anteilklasse entspricht (abhängig vom Umtauschverhältnis).

Die Verschmelzung erfolgt entsprechend dem Verhältnis von Nettoinventarwert pro Anteil (Anteilpreis) der übertragenden Anteilklasse zum Anteilspreis der übernehmenden Anteilklasse des Teilfonds (Umtauschverhältnis). Mittels dieser Division erhält man die Anzahl der Anteile der übernehmenden Anteilklasse für einen Anteil der übertragenden Anteilklasse.

Da der EUR für alle an der Verschmelzung beteiligten Anteilklassen die Anteilklassenwährung darstellt, ist die Festlegung eines Devisenumrechnungskurses nicht notwendig.

f) Geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Übertragung von Vermögenswerten und den Umtausch von Anteilen

Die Anteilinhaber der übergehenden Anteilklasse erhalten zum Zeitpunkt der Verschmelzung für die von ihnen gehaltenen Anteile eine auf dem Umtauschverhältnis basierend entsprechende Anzahl von Anteilen der aufnehmenden Anteilklasse.

g) Schließung der übergehenden Anteilklasse

Die Durchführung der Verschmelzung vollzieht sich durch Auflösung der übergehenden Aktienklasse und nach Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten auf die übergehende Anteilklasse.

Die übergehenden Anteilklasse wird daher zum 28. Juni 2024 um 24:00 Uhr geschlossen.

h) Vergleich der zu verschmelzenden Anteilklassen des Teilfonds Do – RM Special Situations Total Return:

 

Anteilsklasse: R I
Teilfondswährung: EUR EUR
Erstausgabepreis Keiner Keiner
Mindestzeichnungsbetrag Keiner Keiner
Sparpläne: Möglich Möglich
Ertragsverwendung: Ausschüttend Ausschüttend
Ende des Geschäftsjahres: 31. Dezember 31. Dezember

Verkaufsprovision

(zu Gunsten der Vertriebsstelle):
max. 5% des Anteilwertes Keine
Verwahrstellenvergütung:

max. 0,10% p.a. (zzgl. 0,025% im Falle von exotischen Märkten und Produkten),

mindestens EUR 15.000,00 p.a.

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

zahlbar monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Netto-Teilfondsvermögen

max. 0,10% p.a. (zzgl. 0,025% im Falle von exotischen Märkten und Produkten),

mindestens EUR 15.000,00 p.a.

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

zahlbar monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Netto-Teilfondsvermögen
Verwaltungsvergütung:

max. 0,13% p.a., mindestens EUR 20.000,- p.a.

zzgl. 5.000,- EUR p.a. ab der zweiten Anteilklasse

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

zahlbar monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Netto-Teilfondsvermögen

max. 0,13% p.a., mindestens EUR 20.000,- p.a.

zzgl. 5.000,- EUR p.a. ab der zweiten Anteilklasse

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

zahlbar monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Netto-Teilfondsvermögen

Portfoliomanagementvergütung:

Maximal 1.10 %

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

zahlbar monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Netto-Teilfondsvermögen

plus Performance Fee (gleich für beide Anteilklassen)

Maximal 0.60 %

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

zahlbar monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Netto-Teilfondsvermögen

plus Performance Fee

(gleich für beide Anteilklassen)

 

3. Regulatorische Kosten

Zukünftig können dem Fonds und seinen Teilfonds außerdem Kosten im Zusammenhang mit regulatorischen Änderungen auferlegt werden.

Anteilinhaber des Fonds und seiner Teilfonds, welche mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 25. Juni 2024 kostenfrei zurückgeben.

Alle Änderungen werden aus dem Verkaufsprospekt, dem Verwaltungsreglement und Sonderreglement des Fonds mit Datum 1. Juli 2024 ersichtlich sein, welche am Sitz der Verwaltungsgesellschaft kostenlos eingesehen werden können.

Luxemburg, am 27. Mai 2024

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