VP Fund Solutions News

Mitteilung an die Anteilinhaber der Teilfonds MET Fonds – VermögensMandat und MET Fonds – PrivatMandat (News available in German language only)

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Der Verwaltungsrat der VP Fund Solutions (Luxembourg) SA („VPFS“), in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft des MET Fonds (der „Fonds“), einem Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) in Vertragsform, Fonds commun de placement („FCP“) mit variablem Kapital gemäß Teil I des geänderten Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010“), hat (i) die Verlängerung des Geschäftsjahres des Fonds und (ii) die Verschmelzung des Teilfonds MET Fonds – VermögensMandat („Übertragender Teilfonds“) mit dem Teilfonds MET Fonds – PrivatMandat („Übernehmender Teilfonds“ und gemeinsam die „Teilfonds“) zum 31. Januar 2020 (das „Wirksamkeitsdatum“) in Übereinstimmung mit Artikel 65 ff. des Gesetzes von 2010 beschlossen (die „Verschmelzung“).
(i)  Verlängerung des Geschäftsjahres

Der Verwaltungsrat der VPFS hat beschlossen, das aktuelle Geschäftsjahr vom 31. Dezember 2019 zum 29. Februar 2020 zu verlängern. Die anschließenden Geschäftsjahre des Fonds werden jeweils am 1. März jedes Jahres beginnen und am 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres enden.

 

(ii) Verschmelzung

Eine Übersicht möglicher Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger, wie zum Beispiel die wesentlichen Unterschiede in Bezug auf die Anlagepolitik sowie ein Vergleich der Kosten des Übertragenden und des Übernehmenden Teilfonds, sind in der Vergleichsübersicht in Anlage 1 aufgeführt.

  1. Hintergrund und Beweggründe für die Verschmelzung
    Die Verschmelzung soll den Anteilinhabern Vorteile in Anbetracht der erhöhten Masse von Aktiva und der Reduzierung der Fixkosten bringen.
    Der Verwaltungsrat ist deshalb der Meinung die Verschmelzung sei im besten Interesse der Anteilinhaber der Teilfonds.
     
  2. Auswirkung der geplanten Verschmelzung auf die Anteilinhaber der Teilfonds
    Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Übertragenden Teilfonds und dem Übernehmenden Teilfonds sind in Anlage 1 beschrieben. Für eine vollständige Beschreibung der jeweiligen Anlageziele und -politik sowie der damit verbundenen Risiken sollten außerdem sowohl der Verkaufsprospekt (einschließlich Verwaltungsreglement) des Fonds als auch die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Documents, „KIIDs“) der Teilfonds zur Kenntnis genommen werden.

    Das Teilfondsvermögen des Übernehmenden Teilfonds wird überwiegend in möglichst dynamische Zielfonds der Anlageregionen Europa, Amerika, Asien sowie Emerging Markets und Trendregionen nach dem „Best Select-Ansatz“ investiert. Realisiert wird das mit Hilfe eines IT-gestützten Handelssystems, welches Investitionsentscheidungen konsequent umsetzt. Ein striktes Risikomanagement stellt Kapitalerhalt klar vor Risiko, d.h. in Krisensituationen wird das Fondsvermögen bis zu 100% in sicherere Anlageformen wie z.B. Tagesgeldkonten renommierter Finanzinstitute umgeschichtet. 

    Der Übertragende Teilfonds hingegen ist ein auf alle Anlageklassen ausgerichteter Dachfonds für Investoren mit einem ausgewogenen Risikoprofil und langfristigem Anlagehorizont. Das Portfolio ist weltweit nach dem „Best-Select-Ansatz“ in Aktien-, Anleihe-, Rohstoff- und Mischfonds investiert. Je nach Marktumfeld werden die Investments des Übertragenden Teilfonds offensiv, ausgewogen oder defensiv aufgestellt und sorgen so für Stabilität in Abwärtsphasen. Aktiv, flexibel und abgestimmt auf die aktuelle Marktsituation   sucht der Übertragende Teilfonds permanent nach den TOP – Vermögensverwaltern am Markt. Auf Schwächephasen einzelner Strategien wird flexibel reagiert und diese werden aus dem Portfolio genommen. Abgestimmt auf die jeweilige Marktsituation variiert die Ausrichtung des Übertragenden Teilfonds von defensiv bis offensiv. 

    Der Übertragende Teilfonds ist in den gleichen Ländern wie der Übernehmende Teilfonds zugelassen.

    Eine Kopie des aktuellen Verkaufsprospekts (einschließlich Verwaltungsreglement) sowie der KIIDs der Teilfonds sind auf Anfrage kostenfrei am Sitz der VPFS erhältlich.

    Am Wirksamkeitsdatum wird der Übertragende Teilfonds all seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dem Übernehmenden Teilfonds übertragen. Anteile des Übertragenden Teilfonds werden annulliert und in Anteile des Übernehmenden Teilfonds umgewandelt. Anteile die infolge der vorerwähnten Umwandlung im Übernehmenden Teilfonds ausgegeben werden, werden kostenlos, ohne Nennwert und als Inhaberanteile ausgegeben (die „Neuen Anteile“).

    Anteilinhaber des Übertragenden Teilfonds erhalten für ihre Anteile, Anteile im Übernehmenden Teilfonds wie in Anlage 1 beschrieben.

    Die Bestimmung der Anzahl der Neuen Anteile, die den Anteilinhabern des Übertragenden Teilfonds ausgegeben werden, erfolgt auf Basis des Umtauschverhältnisses, welches durch die Teilung des Nettoinventarwertes („NIW“) pro Anteil jeder Anteilsklasse des Übertragenden Teilfonds durch den NIW pro Anteil der jeweiligen Anteilsklasse im Übernehmenden Teilfonds errechnet wird. Die NIWs aller Anteilsklassen werden einen Bankarbeitstag nach dem Wirksamkeitsdatum berechnet.

    Der Gesamtwert der Neuen Anteile wird dem Gesamtwert der Anteile des Übertragenden Teilfonds entsprechen. Da der NIW der Anteile des Übertagenden Teilfonds und der Anteile des Übernehmenden Teilfonds am Wirksamkeitsdatum unterschiedlich sein wird, werden Anteilinhaber des Übertragenden Teilfonds nicht die gleiche Anzahl Neuer Anteile erhalten, die sie im Übertragenden Teilfonds hielten. Der Gesamtwert der von den Anteilinhabern des Übertragenden Teilfonds erhaltenen Neuen Anteile wird jedoch dem Gesamtwert der von ihnen im Übertragenden Teilfonds gehaltenen Anteile entsprechen.

    Nach Durchführung der Verschmelzung am Wirksamkeitsdatum ist der Übertragende Teilfonds aufgelöst.

    Es ist nicht geplant, die Anlageportfolios der Teilfonds vor der Verschmelzung anzupassen. Es wird auch nicht erwartet, dass die Verschmelzung eine Auswirkung auf die Wertentwicklung/Performance des Übernehmenden Teilfonds und die daran gebundene Gebühr haben wird. Kosten, die mit einer möglichen Anpassung der Anlageportfolios verbunden sind, werden nicht vom Fonds getragen, sondern vom Initiator und Anlageberater.
     
  3. Verschmelzungsverfahren
    Nach dem 23. Dezember 2019 werden weder neue Zeichnungsanträge noch Anträge zur Umwandlung in Anteile des Übertragenden Teilfonds angenommen. Rücknahmeanträge und Anträge auf Umwandlung von Anteilen des Übertragenden Teilfonds werden bis 16:00 Uhr (Luxemburger Zeit) am 23. Januar 2020 angenommen (der „Stichpunkt“).

    Die Anleger des Übertragenden Fonds werden darauf hingewiesen, dass sie ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung mit einer etwaigen anfallenden Performance Fee des Übernehmenden Teilfonds belastet werden. Da die Performance Fee bis zum Zeitpunkt der Verschmelzung bereits im Anteilpreis berücksichtigt ist, betrifft dies die Anleger nur in Höhe der Performance Fee, die in Zukunft anfallen kann.

    Anteilinhaber der Teilfonds, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, können bis zum Stichpunkt die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile verlangen.

    Nach dem Stichpunkt sind Umwandlungen und Rücknahmen von Anteilen des Übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Sollte das Wirksamkeitsdatum, wegen unvorhersehbarer Umstände, verschoben werden, werden die Anteilinhaber entsprechend informiert.

    Um die Verschmelzung operativ zu vereinfachen, werden für die Bewertungstage vom 24. Januar 2020 bis zum 30. Januar 2020 keine Zeichnungs-, Umwandlungs- und Rücknahmeanträge in Bezug auf Anteile des Übernehmenden Teilfonds angenommen. Anträge, die nach 16:00 Uhr (Luxemburger Zeit) am 23. Januar 2020 erhalten werden, werden zum Bewertungstag 3. Februar 2020 ausgeführt.

    Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Teilfonds werden, unter der Verantwortung der VPFS, im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen des Verwaltungsreglements zum Wirksamkeitsdatum bewertet. Die Verbindlichkeiten des Übertragenden Teilfonds bestehen im Wesentlichen aus geschuldeten, aber noch nicht bezahlten Gebühren und Kosten, für die Rückstellungen im NIW des Übertragenden Teilfonds verbucht wurden.

    Verbindlichkeiten die nach 16:00 Uhr am Wirksamkeitsdatum entstehen, werden vom Übernehmenden Teilfonds getragen.

    Eine Kopie des aktuellen Verkaufsprospekts (einschließlich Verwaltungsreglement) sowie der KIIDs der Teilfonds sind auf Anfrage kostenfrei am Sitz der VPFS erhältlich.

    Eine Kopie des KIIDs des Übernehmenden Teilfonds ist dieser Mitteilung als Anlage 2 beigefügt und muss gelesen werden.

    Der zugelassene Wirtschaftsprüfer des Fonds ist beauftragt, im Einklang mit Artikel 71 (1) des Gesetzes von 2010 die für die Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses beschlossenen Kriterien, die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie das tatsächliche Umtauschverhältnis zum Zeitpunkt der Berechnung dieses Umtauschverhältnisses zu bestätigen.

    Eine Kopie dieser Bericht(e) des zugelassenen Wirtschaftsprüfers des Fonds wird den Anteilinhabern kostenlos auf Anfrage am Sitz der VPFS zur Verfügung gestellt.

     
  4. Kosten der Verschmelzung
    Die mit den im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verschmelzung entstandenen Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten werden nicht vom Fonds getragen sondern vom Initiator und Anlegeberater.
     
  5. Steuerliche Auswirkung der Verschmelzung
    Es wird darauf hingewiesen, dass es am Wirksamkeitsdatum keine Ausschüttung der ausschüttenden Anteilsklassen des Übertragenden Teilfonds geben wird. Darüber hinaus wird darauf gewiesen, dass die an die Anleger anwendbare Steuergesetzgebung Auswirkungen auf diese Thesaurierung haben kann. In Abhängigkeit von den steuerlichen Bestimmungen im Steuer-Domizilland kann diese Thesaurierung steuerpflichtige Kapitalerträge darstellen. Die endgültige steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Investors ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Wir empfehlen daher, sich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

 

Fragen in Bezug auf die Verschmelzung sind an VPFS wie folgt zu richten:

VP Fund Solutions (Luxembourg) SA
2, Rue Edward Steichen
L-2540 Luxemburg
Tel: +352 404 770 297
Fax: +352 404 770 283
E-Mail-Adresse: FundClients-LUX@vpbank.com
 +352 404 770 297