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Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds PLUTOS KaNa NEB

Lesedauer: 6 Min
Die Anteilinhaber des PLUTOS KaNa NEB ("Fonds") werden hiermit über Änderungen des Verkaufsprospekts und Verwaltungsreglements des Fonds informiert, welche zum 1. Mai 2020 für diesen Fonds in Kraft treten und unter anderem folgende Punkte betreffen.

  ISIN WKN
Anteilklasse A LU1652966216 A2DU7G
Anteilklasse B LU1652966307 A2DU7H

 

a) Mit Wirkung zum 1. Mai 2020 wird der Fonds, welcher derzeit gemäß Teil II des abgeänderten Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über die Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung („Gesetz von 2010“) auf unbestimmte Dauer aufgelegt ist, in einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) nach Teil I des Gesetzes von 2010 umgewandelt.
 

b) Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Mai 2020 werden die Anteile der Anteilsklasse A des Fonds in Anteile an der Anteilklasse B des Fonds umgewandelt und die Anteilklasse A in die Anteilklasse B verschmolzen. Die Anteilklasse A wird nachfolgend eingestellt. Anteilinhaber der Anteilklasse A haben das Recht, ihre Anteile vor der Umwandlung kostenfrei zurückzugeben.
 

c) Zukünftig wird die Verwaltungsgesellschaft des Fonds ausgetauscht. Der Fonds geht von der VP Fund Solutions (Luxembourg) S.A. als Abgebende Verwaltungsgesellschaft mit Beginn des 1. Mai 2020 auf die MK LUXINVEST S.A. als Aufnehmende Verwaltungsgesellschaft über. Ab dem 1. Mai 2020 wird die VP Fund Solutions (Luxembourg) S.A. somit ihre Tätigkeit als alternativer Investmentfondsmanager (AIFM) des Fonds einstellen.
 

d) Beim Fonds wird die Anlagepolitik zukünftig wie nachfolgend zusammengefasst geändert:

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Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist die Wertsteigerung der von den Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel. Das Hauptmerkmal der Funktionsweise des Fonds ist die Nutzung einer Long/Short Strategie. Als Underlyings der Long/Short Strategie dienen überwiegend Aktien aus verschiedenen Märkten und Branchen, die gegeneinander eingesetzt werden.

 

Der Fonds kann grundsätzlich in internationale Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Zertifikate, ETFs, Investmentfonds, Währungen oder sonstige gesetzlich zulässige Vermögenswerte investieren. Darüber hinaus wird er im Rahmen der oben beschriebenen Long/Short Strategie Leerverkäufe eingehen. Somit werden fokussiert Risiken eingegangen.

 

Hebelwirkung

Unter der Kommitment-Methode: max. 500% NIW

Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist die Wertsteigerung der von den Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel. Dabei wird das Ziel verfolgt, einen möglichst marktunabhängigen, positiven Ertrag zu erzielen.

Die Performance des Fonds wird in den entsprechenden „Wesentlichen Informationen für den Anleger“ angegeben.

 

Zur Erreichung des Anlageziels wird das Fondsvermögen in Aktien- und Rentenpapiere ((inklusive Unternehmensanleihen, Wandelanleihen und Genussscheine) sowie in Zielfonds (Geldmarkt-, Renten-, Misch- und Aktien- als auch Themenfonds), inklusive offene ETFs (exchange traded funds) und Geldmarktinstrumente, investiert.

 

Der Fonds kann grundsätzlich in internationale Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Zertifikate, ETFs, Investmentfonds, Geldmarktinstrumente, Währungen oder sonstige gesetzlich zulässige Vermögenswerte investieren. 

 

Wertpapierleerverkäufe sind nicht zulässig.

 

Hebelwirkung

Unter der Kommitment-Methode: max. 100% NIW

 

e) Beim Fonds werden folgende Kosten zukünftig wie nachfolgend geändert:

Bisher Zukünftig

Vergütung für den AIFM:

 

Klasse A: 0,25 % p.a., mindestens 15.000,- EUR p.a.

 

Klasse B: 0,25 % p.a., mindestens 15.000,- EUR p.a.

 

Zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Verwaltungsvergütung:

Für die Verwaltung des Fonds erhält die Verwaltungsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von bis zu 1,8% p.a., berechnet auf Basis des täglich ermittelten, durchschnittlichen Netto-Fondsvermögens. Für das Risikocontrolling erhält die Verwaltungsgesellschaft für den Fonds weiterhin bis zu 0,115% p.a., mindestens jedoch 16.000 EUR p.a. Darüber hinaus kann zugunsten der Verwaltungsgesellschaft für den Fonds eine monatliche Fixumgebühr in Höhe von bis zu 500,00 EUR erhoben werden. Diese Vergütungen werden monatlich nachträglich ausgezahlt und verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Portfoliomanager-Vergütung:

 

Klasse A: 0,35 % p.a.

 

Klasse B: max. 1,8% p.a., min. 0,35 % p.a.

 

Zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Performance Fee:

 

Klasse A: wird berechnet

Klasse B: wird berechnet

Fondsmanagervergütung:

Die Vergütung des Fondsmanagers wird aus der Verwaltungsvergütung bezahlt.

 

Der Portfoliomanager erhält zusätzlich je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 15 % des Betrages, um den der Anteilwert am Ende einer Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden übersteigt („High Water Mark“), dies allerdings nur, soweit der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode darüber hinaus den Anteilwert am Anfang der Abrechnungsperiode um 3,5% übersteigt („Hurdle Rate“) und jedoch insgesamt höchstens bis zu 1,9 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Fondsvermögens in der Abrechnungsperiode, der bewertungstäglich errechnet wird. Existieren für den Fonds weniger als 5 vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt.

Verwahrstellenvergütung:

 

Klasse A: 0,06 % p.a., (zzgl. 0,025 % im Falle von exotischen Märkten oder Produkten), mindestens 15.000,- EUR

 

Klasse B: 0,06 % p.a., (zzgl. 0,025 % im Falle von exotischen Märkten oder Produkten), mindestens 15.000,- EUR

 

Zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Verwahrstellenvergütung:

Die Verwahrstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Verwahrstellenvertrag eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,06% p.a. berechnet auf Basis des täglich ermittelten, durchschnittlichen Netto-Fondsvermögens, mindestens jedoch EUR 15.000,- p.a. zuzüglich Spesen.

 

Diese Vergütung wird monatlich nachträglich ausgezahlt. Weiterhin können für  Unterverwahrstellen Vergütungen auf die dort gehaltenen Vermögenswerte anfallen.  Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Zentralverwaltungsvergütung:

 

Klasse A: 0,05% p.a. mindestens 15.000,- EUR p.a.

 

Klasse B: 0,05% p.a. mindestens 15.000,- EUR p.a.

 

Ab der zweiten aktivierten Anteilklasse wird dem Fonds ein Betrag i.H.v. 3.500,- EUR p.a. in Rechnung gestellt.

Zentralverwaltungsvergütung:

Für die Wahrnehmung der Zentralverwaltungsaufgaben wird dem Fondsvermögen eine Vergütung von bis zu 0,06% p.a. berechnet auf Basis des täglich ermittelten, durchschnittlichen Netto-Fondsvermögens, mindestens jedoch EUR 12.500,- p.a., belastet.

 

Diese Vergütung wird monatlich nachträglich ausgezahlt und versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Vergütung für die Register- und Transferstelle:

3.000,- EUR p.a. pro Anteilsklasse

Vergütung für die Register- und Transferstelle:

Für die Wahrnehmung der Register- und Transferstellenaufgaben wird dem Fondsvermögen eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu EUR 1.000,- belastet.

 

Diese Vergütung wird zu Beginn eines Kalenderjahres berechnet und an die Register- und Transferstelle geleistet und versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Anteilwertberechnung:

einmal monatlich per Monatsultimo

Anteilwertberechnung:

Jeden Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres („Bewertungstag“)
 

Vertriebs- und Marketinggebühr:

Für den Fonds können die Verwaltungsgesellschaft bzw. die jeweiligen Vertriebsstellen für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Anteile eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,8% p.a., berechnet auf Basis des täglich ermittelten, durchschnittlichen Netto-Fondsvermögens erhalten. Diese Vergütung wird monatlich nachträglich ausgezahlt und versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Ausgabeaufschlag:

max. 1%

Ausgabeaufschlag:

bis zu max. 5%

 

Die Kosten für die unter a) bis e)  genannten Änderungen und Gründung (welche unter anderem folgende Kosten beinhalten können: Strukturierung und Abstimmung der Fondsunterlagen sowie fondsspezifischen Dokumente, externe Beratung, Abstimmung des Auflageprozesses mit den entsprechenden Dienstleistern, Auslandszulassungen im Laufe des ersten Geschäftsjahres des Fonds etc.) werden gemäß Artikel 14 des Verwaltungsreglements von dem Fonds und/oder der jeweiligen Anteilklasse getragen, sofern nicht anderweitige Vorgaben zur Folge haben, dass die Aufnehmende und/oder Abgebende Verwaltungsgesellschaft diese Kosten vollständig oder anteilig tragen sollten.

Anteilinhaber, welche mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, ihre Anteile bis inklusive zum 04. Mai 2020 ohne Rückgabekosten zurückzugeben.

Alle Änderungen werden aus dem Verkaufsprospekt und dem Verwaltungsreglement mit Datum Mai 2020 ersichtlich sein, welche am Sitz der Aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft kostenlos eingesehen werden kann.

VP Fund Solutions (Luxembourg) S.A.
2, rue Edward Steichen
L-2540 Luxemburg
R.C.S. B 42828
(„Abgebende Verwaltungsgesellschaft“)

und

MK LUXINVEST S.A.
94B, Waistrooss
L-5440 Remerschen
R.C.S. B 43576
(„Aufnehmende Verwaltungsgesellschaft“)
 +423 235 66 55