VP Fund Solutions News

Mitteilung an die Anteilsinhaber - VP Guardian Fund

Lesedauer: 4 Min
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Umwandlung des Investmentunternehmens nach dem Gesetz über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien vom 19. Mai 2005 in einen Alternativen Investmentfonds (AIF) genehmigt.

Die bisherigen Fondsdokumente wurden auf die neuen Musterdokumente der Verwaltungsgesellschaft gemäss Art. 159 Abs. 3 AIFMG, welche von der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 9. Juni 2017 genehmigt wurden, angepasst.

Neben der Umwandlung kam es zu folgenden Änderungen:

Prospekt inkl. konstituierende Dokumente

Umstellung von einem Einzelfonds in einen Umbrella mit einem Teilfonds unter folgendem Namen:

  • Name Umbrella: VP Bank Guardian Fund
  • Name Teilfonds: VP Bank Guardian Portfolio

 

1.2.1 Änderung Firma des AIFM

IFOS Internationale Fonds Service Aktiengesellschaft in VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG

Prospekt inkl. konstituierende Dokumente - Anhang I:

1.1. Anlageziel, -politik und -strategie

Umformulierung wie folgt:

Das Vermögen wird aktiv und breit über verschiedene Alternative Anlagestrategien diversifiziert in Hedge Funds investiert, um möglichst marktunabhängige Portfolio-Renditen generieren zu können. Hierbei wird grundsätzlich ein Multi-Manager und Multi-Strategie Fund-of-Funds- Ansatz verfolgt, welcher liquide und transparente Handelsstrategien bevorzugt. In begrenztem Umfang kann das Vermögen im Rahmen der Anlagebeschränkungen auch in Einzeltitel und traditionelle Fonds investiert werden. Darüber hinaus können im Rahmen der Anlagebeschränkungen zum Zwecke des Liquiditätsmanagements auch flüssige Mittel gehalten werden.

Potenziellen Anlegern wird empfohlen, einen ihrem Risikoprofil adäquaten Prozentsatz ihres Gesamtportfolios zu investieren. Der Teilfonds ist auf mittel- bis langfristige Investitionen ausgerichtet. Dies zeigt sich auch in der Liquidität, da die Rücknahme von Anteilen nur quartalsweise und unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich ist.

Eine Investition birgt verschiedene Risiken und eignet sich nur für risikofähige Investoren mit langfristigem Anlagehorizont und als Beimischung zu bereits gut diversifizierten Portfolien.

 

1.2 Anlagebeschränkungen

Die Anlagebeschränkungen wurden umformuliert, jedoch ergeben sich inhaltlich keine Änderungen.

a) Mindestens 67 % des Nettovermögens müssen in Hedge Funds investiert werden.

b) Höchstens 33 % des Nettovermögens dürfen in die folgenden Anlagen investiert werden:

i. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten bei Kreditinstituten, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des EWR oder in einem anderen Staat haben, wenn sie dort einer Aufsicht unterstehen, welche der liechtensteinischen gleichwertig ist.

ii. Geldmarktinstrumente sowie andere fest- oder variabel verzinsliche kurzfristige Anlagen wie Treuhandanlagen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten.

c) Höchstens 50 % des Nettovermögens dürfen in einen einzelnen Fonds investiert werden.

d) Höchstens 20 % des Nettovermögens dürfen in die folgenden Anlagen investiert werden:

  • i. Wertpapiere und Wertrechte, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden.
  • ii. Wertpapiere aus Neuemissionen, sofern sie an einer Börse oder an einem ande-ren geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt zum Handel vorgesehen sind und spätestens nach einem Jahr zum Handel zugelassen werden.
  • iii. Anteile von traditionellen Fonds.

e) Der Erwerb von Anteilen anderer Fonds, die unmittelbar oder mittelbar von demselben AIFM oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der der AIFM durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche (mehr als 10% des Kapitals oder der Stimmen) direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, ist nicht zulässig.

f) Anlagen in derivative Finanzinstrumente müssen zum Kontraktwert in die vorgenannten Beschränkungen miteinbezogen werden.

g) Ist ein derivatives Finanzinstrument in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet (strukturiertes Finanzinstrument), muss es ebenfalls in die vorgenannten Beschränkungen miteinbezogen werden.

h) Nicht zugelassen sind Direktanlagen in Immobilien, Waren und Warenkontrakte (physisch).

i) Nicht zugelassen sind Edelmetalle (physisch).

 

1.4.4 Änderung Firma des Vertriebsträgers

Verwaltungs- und Privatbank Aktiengesellschaft in VP Bank AG

 

1.5 Änderung Firma der Verwahrstelle

Verwaltungs- und Privatbank Aktiengesellschaft in VP Bank AG

 

1.6 Zulässige Techniken und Instrumente

Änderung der Risikolimite von 225% auf 300%

 

1.7 Stammdaten des Teilfonds

Senkung der Gebühr für die Einforderung von Retrozessionen auf die Höhe der eingeforderten Beträge von 30% auf 0%

 

1.8 Anteilsklassen

Umbenennung (Anteilsklasse / ISIN / bisher)

  • CHF B / LI0230149853 / BR1 (CHF)
  • CHF BI / LI0230149838 / BI (CHF)
  • EUR B / LI0230149622 / BR1 (EUR)
  • EUR BI / LI0230149580 / BI (EUR)
  • USD B / LI0105120179 / BR1 (USD)
  • USD BI / LI0105120161 / BI (USD)

 

1.8.1 Stammdaten

Für alle B-Klassen: Min. Anlage Erstzeichnung bisher Gegenwert von 1 Anteil, neu: keine;

Korrektur des Liberierungsdatums der Anteilsklasse USD B auf 25.11.2009

 

1.8.2 Kommissionen

Anteilsklassen CHF BI, EUR BI und USD BI: Erhöhung max. Ausgabekommission von 1.00% auf 2.00%;

Anteilsklassen CHF B, EUR B und USD B: Senkung max. Ausgabekommission von 3.00% auf 2.00% sowie Erhöhung max. Umtauschkommission von 0.00% auf 1.00%

 

1.8.3.1 Pauschale Entschädigung

Anteilsklassen CHF BI, EUR BI und USD BI: Senkung der maximalen Pauschalen Entschädigung von 1.50 % auf 0.75 %;

Anteilsklassen CHF B, EUR B und USD B: Senkung der maximalen Pauschalen Entschädigung von 1.95 % auf 1.00 %;

Aufnahme der Pauschalen Entschädigung „zuzüglich bis zu CHF 40‘000.- p.a."

 

Glossar

Löschung aus dem Anhang

 

Die aktuelle Fassung der Fondsdokumente sowie die letzten Geschäfts- und Halbjahresberichte, sofern deren Publikation bereits erfolgte, können bei der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle kostenlos bezogen sowie auf der Website der Verwaltungsgesellschaft (www.vpfundsolutions.li) oder des Liechtensteinischen Anlagefondsverbandes (www.lafv.li) abgerufen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu diesem Fonds. Die neuen Fassungen der Fondsdoku-mente können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos bezogen werden.

Anteilsinhaber, die mit den genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile zurückgeben.

Die Fondsdokumente treten per 01.01.2018 in Kraft.

Verwaltungsgesellschaft
VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG
Aeulestrasse 6
LI-9490 Vaduz
 +423 235 67 67