Positiver Einfluss auf das Halbjahresergebnis 2015 der VP Bank durch die Integration der Centrum Bank
Die VP Bank AG, Vaduz, hat per 7. Januar 2015 die Aktien der Centrum Bank AG, Vaduz, vollumfänglich erworben. Gemäss International Financial Reporting Standards (IFRS) wird die Centrum Bank ab diesem Zeitpunkt in der Berichterstattung der VP Bank Gruppe voll konsolidiert, und es ist eine «purchase price allocation» (PPA) nach IFRS 3 zu erstellen. Die PPA dient dazu, den bezahlten Kaufpreis auf das erworbene, bereinigte Eigenkapital und den identifizierten Wert der Kundenbeziehungen aufzuteilen. Ist der Kaufpreis höher als die Vermögenswerte, entsteht ein «goodwill»; ist der Kaufpreis tiefer, entsteht ein «bargain purchase».
Positiver Einmaleffekt durch die Integration der Centrum Bank
Der PPA-Prozess ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Aus heutiger Sicht erwartet die VP Bank Gruppe jedoch einen «bargain purchase» (Gewinn aus dem Erwerb der Centrum Bank) in der Grössenordnung von rund CHF 50 Mio. Der «bargain purchase» ist ein einmaliger positiver Effekt und wird erfolgswirksam verbucht. Demgegenüber stehen im ersten Halbjahr 2015 Aufwendungen für Restrukturierungen (inklusive Sozialplan), Projektkosten sowie Abschreibungen auf den übernommenen aktivierten Kundenvermögen von rund CHF 25 Mio.
Das konsolidierte Ergebnis für das erste Halbjahr 2015 – ohne obige Einmaleffekte – dürfte in der Grössenordnung des Konzerngewinns der Vorjahresperiode liegen.
Die definitiven Finanzinformationen zur Integration der Centrum Bank werden im Halbjahresbericht per 30. Juni 2015 veröffentlicht. Die konsolidierte Berichterstattung unter Einschluss der Centrum Bank erfolgt erstmals per Stichtag 30. Juni 2015. Sämtliche Zahlen werden im Rahmen des Halbjahres-Roundtables sowie der Publikation des Halbjahresberichts 2015 der VP Bank Gruppe am 25. August 2015 bekanntgegeben.
Hinweise
Dies sind ungeprüfte Zahlen. Bis zur Veröffentlichung des Halbjahresberichts am 25. August 2015 werden keine weiteren Auskünfte zum Geschäftsgang erteilt. Diese Mitteilung erfolgt im Rahmen der Regeln zur Bekanntgabe potenziell kursrelevanter Tatsachen gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements. Diese verlangen bei erheblicher Abweichung vom Vorjahresergebnis eine vorzeitige Bekanntgabe in einer Ad-hoc-Mitteilung auch dann, wenn der Emittent keine Prognosen zum künftigen Geschäftsverlauf gemacht hat.