Best Execution Policy
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Für das bestmögliche Ergebnis
Die VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG (nachstehend „VPFSLI" genannt) verpflichtet sich, sicherzustellen, dass bei Erwerb und Veräusserung von Anlagevermögen sowie auch bei Weiterleitung eines Auftrags zur Ausführung einer solchen Transaktion an Dritte, angemessene Massnahmen ergriffen werden, um das bestmögliche Ergebnis für die von der VPFSLI verwalteten Fonds zu erzielen (sog. Best Execution).
Sofern die VPFSLI die Anlageverwaltung delegiert hat, stellt sie sicher, dass ihre diesbezüglichen Delegationsnehmer bei der Ausübung von Handelsaufträgen für von der VPFSLI verwalteten Fonds alle gesetzlichen Pflichten zur Best Execution beachten.
Grundsätzlich berücksichtigen die VPFSLI bzw. ihre Delegationsnehmer zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses einer Transaktion folgende Faktoren:
- Preis der Transaktion
- Kosten der Transaktion
- Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung
- Sonstige für die Ausführung relevante Faktoren
Die Gewichtung dieser Faktoren richtet sich nach der relativen Bedeutung, welche die VPFSLI bzw. ihre Delegationsnehmer ihnen im Rahmen einer Transaktion beimessen. Dabei sind folgende Kriterien massgeblich:
- Ziele, Anlagepolitik und spezifische Risiken des Anlagevermögens
- Merkmale des Auftrags
- Merkmale des Anlagevermögens
Die VPFSLI überwacht regelmässig die Wirksamkeit der vorgenannten Best Execution Policy, um allfällige Mängel aufzudecken und unverzüglich zu beheben.