Revisionsstelle

Prüfung mit Verantwortung

Aus Corporate Governance Gründen und mit Blick auf die Einführung der Rotationspflicht wurde auf Antrag des Verwaltungsrates an der Generalversammlung vom 26. April 2019 PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Konzernprüfer und Revisionsstelle gewählt, erstmals für das Geschäftsjahr 2020. An der Generalversammlung vom 28. April 2023 wurde PricewaterhouseCoopers AG als Konzernprüfer und Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2023 wiedergewählt.
Revisionshonorar

Die Kosten für die Rechnungs-, Aufsichts- und spezialgesetzlichen Prüfungen der Gesellschaften der VP Bank Gruppe betragen für das Geschäftsjahr 2023 CHF 1'544'703 (2022: CHF 1'416'903).

Zusätzliche Honorare

Im Geschäftsjahr 2023 wurden durch PricewaterhouseCoopers für zusätzlich erbrachte Dienstleistungen CHF 490'477 (2022: CHF 179'015) in Rechnung gestellt.

Bei der Vergabe von zusätzlichen Aufgaben an die Revisionsstelle achtet die Bank darauf, dass diese Dienstleistungen mit den Tätigkeiten der externen Revisionsstelle vereinbar sind und zu keinen Interessenkonflikten führen.

Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision

Das Audit Committee überprüft sowohl die mehrjährige Revisionsplanung als auch die geplanten jährlichen Revisionseinsätze und bespricht diese in einem besonderen Traktandum mit dem Mandatsleiter der externen Revisionsstelle und dem Head Group Internal Audit. Das Audit Committee legt besonderen Wert auf einen risikoorientierten Ansatz in der Planung und der Durchführung sowie auf eine sinnvolle Koordination der Prüfungstätigkeiten von externer und interner Revision.

Sämtliche Berichte der externen Revisionsstelle werden jeweils im Rahmen der Sitzungen des Audit Committee behandelt. Die externe Revisionsstelle nahm im Jahr 2023 an allen Sitzungen des Audit Committee teil, an denen Traktanden im Zusammenhang mit der externen Revision behandelt wurden. Ausserdem war der Mandatsleiter zur Präsentation und Behandlung des bankengesetzlichen Berichts an der Sitzung des Verwaltungsrates anwesend.

Das Audit Committee bewertet und beurteilt jährlich die Wirksamkeit und die Unabhängigkeit der externen Revision. Dabei stützt es sich auf die von der externen Revisionsstelle erstellten Dokumente wie den bankengesetzlichen Bericht und Management Letters sowie auf mündliche und schriftliche Stellungnahmen zu Einzelaspekten und Sachfragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und der Revision. Des Weiteren erfolgt jährlich eine systematische Beurteilung anhand von Checklisten und Honorarbranchenvergleichen. Aufgrund dieser Evaluation erfolgt ein Antrag an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung zur Wahl externen Revisionsstelle und des Konzernprüfers.

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